Streit um Mieterhöhungen: Urteil gegen Hamburgs Horror-Vermieter gefallen
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden – und bedeutete eine herbe Niederlage für den umstrittenen Immobilienkonzern Vonovia: Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Art und Weise, wie das Unternehmen Mieterhöhungen wegen Modernisierungen durchführt, unzulässig ist.
Die Entscheidung hat nach Angaben des Mietervereins zu Hamburg wegweisende Wirkung für die rund 3000 Vonovia-Mieterhaushalte in Hamburg. Sie zahlen zum Teil schon seit Jahren höhere Mieten wegen Modernisierungen.
„Wir erwarten, dass die Vonovia die Entscheidung zum Anlass nimmt, auf alle betroffenen Mieter zuzugehen, um eine die Interessen der Mieter berücksichtigende einvernehmliche Lösung herbeizuführen“, fordert der Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg, Siegmund Chychla.
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Mieterverein: Hamburgs Vonovia-Kunden sollten Mieterhöhungen prüfen lassen
„Alle Mieterhaushalte des Vermieters, die seit 2015 Mieterhöhungen nach Modernisierungen erhalten haben, sollten diese im eigenen Interesse fachkundig prüfen lassen. Rückforderungsansprüche können gegebenenfalls mit unserer Hilfe gegenüber dem Konzern geltend gemacht werden“, so Rolf Bosse aus der Geschäftsführung des Vereins.
Mieterverein zu Hamburg: Vonovia darf Kosten für Modernisierung nicht auf Mieter umlegen
Seit 2014 saniert das Unternehmen seine in die Jahre gekommenen Hamburger Bestände. Die überwiegend in den 1960er und 1970er Jahren erbauten Häuser erhielten unter anderem eine Wärmedämmung und neue Fenster. Obwohl der Mieterverein stets darauf hingewiesen hat, dass es sich bei den Bauarbeiten zum großen Teil um Instandsetzungen handelte, wurden die Investitionen von der Vonovia zu Unrecht als Modernisierung deklariert und auf die Mieter umgelegt.
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Vonovia will Hamburger Urteil auswerten – bei Bremer Prozess Revision geplant
Und was sagt Vonovia selbst dazu? „Bis zur internen Auswertung des Urteils können wir noch keine Aussage dazu machen“, sagt Unternehmenssprecherin Panagiota-Johanna Alexiou gegenüber der MOPO.
In Bremen hatte Vonovia angekündigt, gegen mehrere vergangene Woche gesprochene, vergleichbare Urteile vor dem Bundesgerichtshof Berufung einzulegen. Das berichtet der „Weser Kurier“. Dafür müsste das Bremer Landgericht eine Berufung aber erstmal zulassen – was angesichts der überschaubaren Erfolgsaussichten für den Immobilien-Riesen sehr fraglich ist.
Vonovia will energetische Modernisierungen drastisch zurückfahren
Schon vor etwa einem Jahr hatte das Unternehmen angekündigt, energetische Modernisierungen drastisch zurückzufahren. Hintergrund sei eine „dramatisch zurückgegangene“ gesellschaftliche Akzeptanz für die in der Regel mit Mietsteigerungen verbundenen energetischen Maßnahmen, sagte Vonovia-Chef Rolf Buch im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. (mp/dpa)