• Der Hamburger Physiker Roland Wiesendanger (l, neben Anwalt Lucas Brost) behauptete, Drosten habe die Öffentlichkeit gezielt getäuscht.
  • Foto: picture alliance/dpa/Markus Scholz

Streit um Ursprung von Corona: Gericht gibt Drosten Recht

Im Streit zwischen dem Virologen Christian Drosten und dem Hamburger Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger um Äußerungen zum Ursprung des Coronavirus hat das Landgericht Hamburg ein Urteil gefällt: Wiesendanger darf nicht mehr behaupten, Drosten habe die Öffentlichkeit gezielt getäuscht. Der Virologe von der Berliner Charité ließ sich vor Gericht von Anwälten vertreten.

Die Kammer hat damit ihre einstweilige Verfügung vom 14. März gegen Wiesendanger bestätigt. Drosten hatte sich gegen eine Äußerung Wiesendangers im Magazins „Cicero“ gewehrt: „Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt“, hatte der Hamburger Wissenschaftler am 2. Februar 2022 in einem Interview des Magazins gesagt. Überschrift: „Stammt das Coronavirus aus dem Labor?“

Christian Drosten klagte gegen Hamburger Wissenschaftler

Dabei bezog sich Wiesendanger vor allem auf einen offenen Brief zu Beginn der Pandemie, den 27 Virologen am 19. Februar 2020 in der Fachzeitschrift „The Lancet“ veröffentlicht hatten. Darin wiesen sie die Behauptung, das Virus habe keinen natürlichen Ursprung, als Verschwörungstheorie zurück.


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Wiesendangers Anwalt, Lucas Brost, hatte auf die Meinungsfreiheit verwiesen, mit der die Pandemie als „das die Bevölkerung meistbewegende Thema der letzten zwei Jahre“ diskutiert werden müsse. Wiesendanger selbst forderte den nicht anwesenden Drosten auf, er müsse erklären, auf welcher Grundlage er damals die Labortheorie habe ausschließen können. Drostens Anwalt Stephan Schuck hatte erklärt, man müsse den Zeitpunkt des „Lancet“-Beitrags beachten: „Zwischenzeitlich hat sich Herr Drosten sehr ausgewogen geäußert.“

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Wiesendanger hatte mit einer umstrittenen „Studie“ zum angeblichen Ursprung des Virus als Laborunfall für Kopfschütteln unter Wissenschaftlern gesorgt, UKE-Ärzte distanzierten sich eilig von dem Papier des Hamburger Physikers.

Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor und folgen später schriftlich. Gegen das Urteil kann Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt werden.

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