Streit vor Shisha-Bar: Männer sollen auf 37-Jährigen geschossen haben
Lurup –
Im Oktober vergangenen Jahres musste die Polizei am frühen Morgen nach Lurup zu einer Shisha-Bar eilen. Zwei Männer waren in dem Lokal in Streit geraten, zofften sich später auf der Straße weiter. Schüsse fielen, zwei Menschen wurden verletzt. Jetzt stehen zwei Männer vor Gericht.
Die beiden 45 und 52 Jahre alten Männer müssen sich unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Hamburg: Schießerei vor Shisha-Bar in Lurup
Am frühen Morgen des 4. Oktober gerieten sie gegen 5.30 Uhr in der Shisha-Bar an der Luruper Hauptstraße mit dem späteren Opfer in Streit. Als sich dieser nach draußen verlagerte, zog der 52-Jährige laut Anklage eine Selbstladepistole der Marke Beretta und feuerte auf die Beine des 37-Jährigen. Der Schuss traf dessen rechtes Bein oberhalb des Knies.
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Als der daraufhin mit erhobenen Händen rückwärts laufend versuchte, sich aus der Schusslinie zu bringen, soll der zweite Angeklagte ebenfalls auf sein Bein geschossen haben.
Schließlicht zückte auch das Opfer eine Waffe, eine Gaspistole, und feuerte damit in Richtung der beiden Angeklagten. Die duckten sich jedoch hinter einem am Straßenrand geparkten Fahrzeug.
Prozess in Hamburg: Männer wegen Schießerei vor Gericht
Als der 37-Jährige weglaufen wollte, verfolgten die beiden Männer das Opfer und gaben noch einen Schuss ab. Dieser traft die rechte Ferse des Mannes und brachte ihn zu Fall. Die Täter flüchteten.
Der Mann und ein weiteres Zufallsopfer wurden in ein Krankenhaus eingeliefert. Der 34-Jährige Unbeteiligte konnte jedoch nach ambulanter Behandlung die Klinik wieder entlassen.
Am 23. Oktober konnten Zielfahnder einen der beiden mutmaßlichen Täter in Berlin aufspüren und verhaften. Am 14. November konnten die Beamten bei einem SEK-Einsatz auch den tatverdächtigen 52-Jährigen in Lurup festnehmen.
Beide Männer befanden sich seitdem in Untersuchungshaft. Am Freitag beginnt der Prozess gegen die beiden vor dem Hamburger Landgericht.