Tausende Euro Belohnung: Wer hat die Kätzchen zum Sterben ausgesetzt?
Wer macht sowas? In den vergangenen Wochen wurden zahlreiche kranke, verwahrloste Katzen von ihren ursprünglichen Haltern zum Sterben ausgesetzt. Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV) hat die Tiere glücklicherweise gefunden und aufgenommen. Nun bittet der HTV um Mithilfe aufmerksamer Bürger – und bietet eine ordentliche Belohnung.
Eine einäugige Katze wurde in einer alten, nikotinverseuchten Tasche neben Müllcontainern in Alsterdorf gefunden. Zwei kranke Katzenwelpen wurden in einer schwarzen Tasche in Jenfeld abgestellt. Ein etwa drei Monate altes Maine-Coon-Kätzchen mit verkrüppelten Hinterbeinen wurde in Eißendorf ausgesetzt. Und eine etwa zwölf Jahre alte Perser-Mischlingskatze wurde in einem sehr schlechten Zustand in einer Sporttasche vor einer Wohnungstür im fünften Stock eines Hauses in Bergedorf gefunden.
Hamburg: Katzenhalter hat Tod der Tiere in Kauf genommen
Mit dem Aussetzen der Tiere haben die Halter billigend in Kauf genommen, dass sie sterben werden. Die Kätzchen hätten sich nicht alleine befreien und versorgen können. Der Hamburger Tierschutzverein ermittelt nun gegen Unbekannt und behält sich vor, in diesen Fällen noch Anzeige zu erstatten.
Der Verein hofft auf die Mithilfe von aufmerksamen Mitbürgern. Wer hat zu den angegebenen Zeiten und Orten auffällige Personen oder Handlungen beobachtet? Oder wer weiß, dass eine Katze nicht mehr in ihrem Zuhause ist?
Hamburger Tierschutzverein bittet um Mithilfe
Bitte wenden Sie sich umgehend an die HTV-Tierschutzberatung: montags und mittwochs von 10 bis 14 Uhr telefonisch unter 211106-25 oder jederzeit per E-Mail an: tierschutzberatung@hamburger-tierschutzverein.de. Für Angaben, die helfen, den Täter zu finden, wird pro Tier eine Belohnung in Höhe 1000 Euro ausgesetzt.
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Das Aussetzen von Tieren ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldstraße bis zu 25.000 Euro bestraft. Beim Tod eines Tieres kann es sich sogar um eine Straftat handeln. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.