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Dominik A.
  • Dominik A. erlitt während einer Vollnarkose ein Herz-Kreislauf-Versagen (Archivbild).
  • Foto: Privat/Bearbeitung: MOPO

Teenager stirbt auf Zahnarztstuhl – Urteil nach acht Jahren

In einer Zahnarztpraxis in Hamburg wird ein junger Mann unter Vollnarkose behandelt. Es kommt zu Komplikationen, der 18-jährige Patient stirbt. Nun hat das Landgericht ein Urteil gesprochen – mehr als acht Jahre später.

Nach dem Tod von Dominik A., der in einer Altonaer Zahnarztpraxis eine Vollnarkose gewünscht hatte, ist der Anästhesist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die ebenfalls angeklagte Zahnärztin wurde freigesprochen. Der Narkosearzt habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter. Das Urteil des Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig.

18-Jähriger wünschte eine Vollnarkose

Die beiden Ärzte hatten den 18-Jährigen am 27. Mai 2016 behandelt. Der junge Mann hatte zahlreiche kaputte Zähne und große Schmerzen, aber riesige Angst vor der Behandlung. Er ging zusammen mit seiner Mutter in eine Zahnarztpraxis in Altona und wollte für die Behandlung eine Vollnarkose. Vorschläge für alternative Behandlungsmethoden lehnte er ab. Bei dem mehrstündigen Termin kam es zu einem Herz-Kreislauf-Versagen. Kurz darauf starb er in einem Krankenhaus.


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Nach Überzeugung des Gerichts hatte der heute 67 Jahre alte Narkosearzt nicht alle notwendigen Geräte für die mehr als acht Stunden dauernde Behandlung dabei. Er habe den Patienten und seine Mutter nicht darüber aufgeklärt, dass seine Ausstattung vom Standard abweiche. Die beiden hätten sonst sicherlich nicht eingewilligt, betonte der Vorsitzende Richter. Die Zahnärztin treffe keine Schuld. Die 46-Jährige habe darauf vertrauen dürfen, dass der ihr als erfahrener Kollege bekannte Narkosearzt die richtige Ausstattung mitbringe.

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Zum Prozessauftakt am 4. April hatten die Ärzte den Tod des Patienten sehr bedauert. Der Anästhesist hatte Fehler eingeräumt. Die Zahnärztin meinte, ihre Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben. (jek/dpa)

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