Teenie stirbt auf Zahnarztstuhl: Ärzte wegen tödlichem Pfusch vor Gericht
Im Jahr 2016 spielte sich in einer Hamburger Zahnarztpraxis eine Tragödie ab: Ein 18-Jähriger wird unter Vollnarkose behandelt – es kommt zu Komplikationen, der Patient stirbt. Acht Jahre später wird nun ein Urteil in dem Fall erwartet.
Nach dem Tod eines jungen Patienten wird im Hamburger Prozess gegen die Zahnärztin und den Narkosearzt am Freitag (12 Uhr) das Urteil erwartet. Der 67 Jahre alte Anästhesist soll nach dem Willen der Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt werden. Die 46 Jahre alte Zahnärztin habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht und solle darum eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 250 Euro bekommen, hatte die Anklage gefordert.
18-Jähriger starb an Herz-Kreislauf-Versagen
Die beiden Ärzte hatten am 27. Mai 2016 einen 18-Jährigen behandelt. Der junge Mann hatte zahlreiche kaputte Zähne und große Schmerzen, aber riesige Angst vor der Behandlung. Er ging zusammen mit seiner Mutter in eine Zahnarztpraxis in Altona und wollte für die Behandlung eine Vollnarkose. Bei dem mehrstündigen Termin kam es zu einem Herz-Kreislauf-Versagen. Kurz darauf starb der junge Mann in einem Krankenhaus.
Die Anklage wirft den beiden Ärzten vor, den 18-Jährigen nicht ordnungsgemäß über alle Risiken und die Art der Narkose-Überwachung aufgeklärt zu haben. Wegen der unsachgemäßen Narkose-Führung sei es zu dem Herz-Kreislauf-Versagen gekommen. Dies sei vom Anästhesisten aber falsch gedeutet worden. Der Rettungsdienst sei zu spät alarmiert worden.
Verteidigung der Zahnärztin fordert Freispruch
Die Verteidigung des Narkosearztes beantragte, ihren Mandanten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. Die Verteidigung der Zahnärztin forderte einen Freispruch.
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Zum Prozessauftakt am 4. April hatten die Ärzte den Tod des Patienten sehr bedauert. Der Anästhesist hatte Fehler eingeräumt. Die Zahnärztin meinte, ihre Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben. (dpa/mp)