„Terror-Witwe“: Sklaverei: Neue Vorwürfe gegen Omaima A. aus Hamburg
Die Verurteilung der Witwe des IS-Kämpfers Denis Cuspert zu dreieinhalb Jahren Haft ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mitgeteilt. Der 3. Strafsenat habe die Revision der Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben habe, hieß es. Unterdessen gibt es neue Vorwürfe gegen die Frau.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hatte die Witwe des Kämpfers für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Oktober 2020 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Deutsch-Tunesierin habe ferner ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht für ihre Kinder verletzt, durch den Besitz eines Sturmgewehrs gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen und Beihilfe zur Versklavung eines jesidischen Mädchens geleistet.
Hamburg: Haftstrafe für die Deutsch-Tunesierin
Die gebürtige Hamburgerin war Anfang 2015 ihrem damaligen Mann ins Gebiet des Islamischen Staats nach Syrien gefolgt. Mit ihren drei Kindern lebte sie in der Hochburg der Terrororganisation in Rakka.
Das könnte Sie auch interessieren: Terror-Witwe in Hamburg vor Gericht
Nach dem Tod ihres Mannes im Frühjahr 2015 heiratete sie dessen Freund Cuspert. Der Berliner Gangsterrapper („Deso Dogg“) hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der Terrorliste. Medienberichten zufolge wurde er 2018 in Syrien bei einem Luftangriff getötet.
Wie der NDR berichtet, es gibt es mittlerweile neue Vorwürfe gegen Omaima A. Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft klagt die Frau demnach erneut an. Dieses Mal soll es um zwei Sklavinnen gehen, die laut Anklage für sie putzen mussten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Omaima A. unter anderem wegen der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. (dpa/mp)