Tipps vom Zoll: Diese Regeln gelten für Urlaubs-Mitbringsel
Sommerzeit ist Ferienzeit – und die verbringen viele Hamburgerinnen und Hamburger Jahr für Jahr gern außerhalb der Stadtgrenzen. Manches Mitbringsel aus dem Urlaub kann bei der Rückkehr allerdings für Ärger sorgen. Der Hamburger Zoll verrät Reisenden, wie die Ankunft möglichst stressfrei ablaufen kann: Gute Vorbereitung ist alles.
So können sich Urlauber:innen auf der Internetseite des Zolls darüber informieren, welche Reise-Souvenirs garantiert problemfrei mitgebracht werden dürfen – und welche Mitbringsel für böse Überraschungen sorgen könnten. Gerade bei Reisen in Nicht-EU-Ländern sollten Reisende sich rechtzeitig einen Überblick über Freimengen und weitere Regelungen verschaffen.
Hamburg: Diese Zoll-Regeln gelten für den Urlaub
Für Rückreisende aus Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien oder Ägypten und aus Sondergebieten gelten demnach bestimmte Mengen- und Wertgrenzen pro Person für eine Einfuhr ohne Abgaben, informiert der Zoll. Bestimmte Freimengen sind unter anderem bei Tabakwaren, Alkohol, Arzneimittel und Kraftstoffen zu beachten.
Wertgrenzen gelten zum Beispiel für Liquids für E-Zigaretten: Mitgebrachte Waren dürfen einen Wert von insgesamt 300 Euro nicht überschreiten. Flug- und Seereisende dürfen die Taschen etwas voller machen und bis zu einem Warenwert von 430 Euro einkaufen.
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Gute Nachrichten hat der Zoll für alle, die innerhalb der EU verreisen: Hier gibt’s grundsätzlich keine Beschränkungen im Warenverkehr. Allerdings werden manche Genussmittel wie Kaffee, Alkohol oder Tabak jeweils national – und damit unterschiedlich – besteuert. In diesen Fällen müssen Urlauber:innen die Richtmengen für den Eigenbedarf beachten.
Auch Tiere oder Pflanzen gehören hin und wieder zu den Souvenirs, die man gerne aus dem Sommerurlaub mitbringt. Davon rät der Zoll jedoch dringend ab: Damit würden Touristen dazu beitragen, dass viele Arten in ihrem Bestand gefährdet sind. Außerdem sind viele Pflanzen und Tiere streng geschützt – Verstöße gegen die geltenden Regeln werden entsprechend hart bestraft.