Trotz neuem Cannabis-Grenzwert: Hamburger Polizei bleibt bei strengerem Limit
Der Cannabis-Konsum ist seit gut drei Monaten legal – jedoch nicht für Autofahrer. Eine Heraufsetzung des Grenzwerts ist beschlossen, aber die Hamburger Polizei zeigt sich weiter streng.
Auch nach der Verabschiedung des Gesetzes über den neuen THC-Grenzwert im Verkehr achtet die Hamburger Polizei auf die Einhaltung des bisher deutlich strengeren Limits für den Cannabis-Konsum. Der neue Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC (Tetrahydrocannabinol) pro Milliliter Blutserum (Blutflüssigkeit) gelte erst nach Veröffentlichung des neuen Gesetzes, erklärte ein Polizeisprecher.
Was risikieren bekiffte Autofahrer in Hamburg?
Bekiffte Autofahrer riskieren also nach wie vor ab einem Nanogramm ein Bußgeld von 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
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Fahranfänger und Fahrer unter 21 müssen sich auch künftig in der zweijährigen Probezeit an ein absolutes Drogenverbot halten – wie jetzt schon. In der Praxis gelte dabei der Grenzwert von einem Nanogramm, weil der Cannabis-Wirkstoff längere Zeit nach dem Konsum nachweisbar sei, erklärte ein Sprecher des Hamburger ADAC.
Nach Angaben des Verkehrsclubs könnte der neue Grenzwert noch im Juli in Kraft treten. Gerichte wendeten den neuen Grenzwert teilweise schon an. Als Beispiel nannte der Sprecher den Freispruch eines Autofahrers mit 3,1 Nanogramm durch das Amtsgericht Dortmund (NRW).
600 Drogenerkenner der Polizei im Einsatz
Vor dem Hintergrund des neuen Cannabisgesetzes werde die Hamburger Polizei ihren Kontrolldruck mit mehr als 600 aktiven Drogenerkennern in diesem Jahr noch einmal erhöhen, hieß es. Die speziell geschulten Beamten können mithilfe standardisierter Fahrtüchtigkeitstests feststellen, ob sich jemand ans Steuer setzen darf.
Im vergangenen Jahr war die Zahl der Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss in Hamburg um 3,9 Prozent im Vergleich zu 2022 zurückgegangen. Die Zahl der Verunglückten sank sogar um knapp 17 Prozent, wie aus der Verkehrsunfallbilanz hervorgeht.