Eine Mieterin ist verzweifelt über ihre Wohnungskündigung (Symbolbild).
  • Eine Mieterin ist verzweifelt über ihre Wohnungskündigung (Symbolbild).
  • Foto: IMAGO/imagebroker/begsteiger

„Um unbequeme Mieter loszuwerden“: Immer mehr Eigenbedarfs-Kündigungen in Hamburg

Der Wohnungsmarkt in Hamburg ist sehr angespannt. Neben einer historisch niedrigen Leerstandsquote gibt es zunehmend Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Doch der Eigenbedarf dürfte in vielen Fällen nur vorgetäuscht sein.

„Die Eigenbedarfskündigung wird sowohl als Instrument zur Freimachung von Wohnraum genutzt, der verkauft oder teurer vermietet werden soll, als auch für den Fall, dass Mieter ihre Rechte wahrnehmen und dadurch unbequem werden“, sagt Marielle Eifler, stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg.

Vollständige Zahlen liegen dem Verein nicht vor. „Wir können nur zurückgreifen auf die Statistik der Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes, wonach es in den letzten drei Jahren 100 Fälle gab, wo die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen wurde“, berichtet Eifler. Der Mieterverein geht davon aus, dass mindestens doppelt so viele Verfahren in Hamburg vor Gericht lagen, die nicht von der Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes betreut wurden.

Vermutung: Wohnraum soll frei gemacht werden

Zu den Gründen vermutet der Mieterverein: „In Hamburg haben wir einen sehr angespannten Wohnungsmarkt, eine historisch niedrige Leerstandsquote, wenig Fluktuation mit den typischen Folgen (Lock-in-Effekt) und mehr Vermieterkündigungen. Es liegt dann die Vermutung nahe, dass hier Wohnraum frei gemacht werden soll, um diesen dann am Markt möglichst gewinnbringend weiterzuvermieten“, sagt Eifler.

Der Mieterverein rät dazu, nur in besonders schwerwiegenden Fällen den Gerichtsweg zu beschreiten. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes berichte von vielen Verfahren, die zum Nachteil der Mieterseite ausgegangen seien, weil sich die Behauptung, der Eigenbedarf sei vorgetäuscht gewesen, nicht zur Überzeugung des Gerichts beweisen ließ.

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„Daher ist es immer gut, sich vor einem gerichtlichen Verfahren Rechtsrat einzuholen und möglichst eine einvernehmliche Lösung mit der Vermieterseite zu finden, ohne vor Gericht gehen zu müssen“, meint die Expertin.

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