Umweltschützer setzen Stadt eine Frist: Bekommt Hamburg weitere Dieselfahrverbote?
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Am Freitag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über mögliche Diesel-Fahrverbote in drei Städten entschieden. Und jetzt steht fest: Hamburg muss den Luftreinhalteplan für die Stadt anpassen und weitere Dieselfahrverbote in Betracht ziehen. Die Umweltbehörde möchte das nun prüfen, der BUND fordert einen neuen Plan bis September.
Geklagt hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), weil jahrelang die Stickstoffdioxid-Grenzwerte (NO2) an der Messstelle in der Habichtstraße überschritten worden waren. Der derzeit gültige Luftreinhalteplan geht davon aus, dass der Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in dieser Straße spätestens im Jahr 2025 eingehalten wird. Die Habichtstraße ist Teil des vielbefahrenen Rings 2, Spalding- und Nordkanalstraße sind wichtige Verbindungen zwischen Innenstadt und dem Osten Hamburgs.
Dieselfahrverbote in Hamburg: Erfolg für Umweltschützer
Das OVG hatte im November 2019 die angekündigten Maßnahmen der Hansestadt als nicht ausreichend gerügt, um eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte zu erreichen. „Die Erwägungen von Fahrverboten sind im Plan aufzunehmen“, sagte Andreas Korbmacher, Vorsitzender des 7. Senats am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag.
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Bislang gibt es Durchfahrtsbeschränkungen für Diesel auf der Stresemannstraße und der Max-Brauer-Allee. Durch das Gerichtsurteil könnten weitere Straßen hinzukommen. Der BUND fordert weitere Durchfahrverbote an der Habichtstraße in Barmbek-Nord und im Bereich Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße in Hammerbrook.
Der BUND Hamburg begrüßt das Urteil des BVG, dies sei ein wichtiges Signal für die zukünftige Luftreinhaltepolitik der Stadt. „Die Belastung mit Luftschadstoffen ist in Hamburg immer noch zu hoch, auch wenn die Messwerte vor allem coronabedingt zurückgegangen sind“, sagte Christiane Blömeke, Landesvorsitzende beim BUND Hamburg.
Aus der Umweltbehörde heißt es auf MOPO-Nachfrage bisher nur: „Die Entscheidung aus Leipzig werden wir jetzt sorgfältig bewerten und dann prüfen, welche Maßnahmen wir daraus für die Luftreinhaltung in Hamburg ableiten.“ Man arbeite bereits an der Aktualisierung des Plans. Der BUND Hamburg fordert die Behörde auf, den neuen Luftreinhalteplan bis spätestens September 2021 vorzulegen.
Gericht urteilt: Hamburg muss den Luftreinhalteplan ergänzen
Die bisherigen Maßnahmen reichten den Gerichten jedenfalls nicht aus – und sie zweifelten auch die Prognosen der Stadt an. Die von ihr im gerichtlichen Verfahren vorgelegten Einschätzungen eines zügigeren Rückgangs der NO2-Belastung bis 2025 seien fehlerhaft, heißt es in der Begründung des Gerichts.
Gericht: Hamburgs Prognosen fehlerhaft – Messhöhen falsch
Unter anderem hatte die Stadt die Messhöhe von eineinhalb auf vier Meter erhöht – dabei war es zu besseren Werten gekommen. Begründet hatte die Hansestadt diese Maßnahmen mit dem Hinweis, dass die meisten Wohnungen in vier Metern Höhe oder höher lägen. Laut Bundesverwaltungsgericht ist dies aber nicht zulässig. Nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben sei die Mess- und Prognosehöhe nicht nach der Lage von Wohnungen zu bestimmen, sondern so, dass die Gefahr unbemerkter Grenzwertüberschreitungen minimiert werde, hieß es in der Begründung.