• Die Fähren nach Borkum, Juist oder Norderney fahren aktuell nur mit 50-prozentiger Auslastung (Symbolbild).
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Urlaub an der Nordsee: Diese Regeln gelten auf Norderney, Langeoog & Co.

Endlich wieder Urlaub an der Nordsee! Seit Montag dürfen Touristen nach Niedersachsen einreisen und Ferienwohnungen mieten. Die ostfriesischen Inseln haben allerdings dabei eine Sonderstellung – mit jeweils unterschiedlichen Regeln für Touristen.

Während im übrigen Niedersachsen seit Montag gilt, dass in Ferienwohnungen alle sieben Tage neue Gäste kommen dürfen, diese aber nicht für die gesamten sieben Tage gemietet werden muss, sieht die Landesverordnung für die Inseln einen Mindestmietdauer von einer Woche vor.

In der Verordnung, die mit Ablauf des 27. Mai außer Kraft tritt, steht: Besuchen dürften die Insel „Personen, die für einen Aufenthalt von mindestens einer Woche zu touristischen Zwecken eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder einen Campingplatz gemietet haben, sowie deren Mitreisende ihres und eines weiteren Hausstandes.“

Urlaub an der Nordsee: Unterschiedliche Regeln auf Langeoog, Norderney, Juist & Co.

Regierungssprecherin Anke Pörksen erklärte dazu: „Wir halten Sie nicht fest, wenn Sie drei Tage bleiben. Etwa, weil es regnet.“ Gleichzeitig gesteht die Verordnung im Abschnitt zu den Inseln den Kommunen auch die Freiheit zu, selbst zu entscheiden, wer sie betreten darf. 

Heike Horn (parteilos), Bürgermeisterin von Langeoog, macht davon Gebrauch und setzt auf die sogenannte Wiederbelegungsfrist wie auf dem Festland: „Worum es geht ist ja, dass die Fluktuation eingeschränkt wird. Wenn jetzt jemand drei Tage auf der Insel verbleibt, muss danach die Ferienwohnung vier Tage leer bleiben.“

Urlaub an der Nordsee: Das gilt auf Norderney und Juist

Norderney und Juist verkünden auf ihren Webseiten hingegen, die Unterkunftsmiete für mindestens eine Woche sei Voraussetzung für Touristen. Das deckt sich mit der Landesverordnung.

Tagestourismus könnten die einzelnen Inseln demnach nun auch erlauben. Für Langeoogs Bürgermeisterin ist das aber erstmal nicht denkbar. Wegen der hohen Fluktuation und weil man mögliche Infektionswege nicht nachvollziehen könne.

Urlaub an der Nordsee: Keine Tagestouristen auf Langeoog erlaubt

„Und wenn man nur 50 Prozent der Gastronomie offen hat mit Abstandsregeln, wie sollen wir denn am Ende 13.000 Menschen auf einmal versorgen?“, fragte Horn.

So viele hielten sich normalerweise in der Hochsaison am Tag auf Langeoog auf.  Auch die anderen Inseln, so Horn, hätten nicht vor, Tagestourismus so schnell zuzulassen.

Urlaub an der Nordsee: Gäste von Langeoog, Norderney und Juist verunsichert

Bei den Gästen herrsche Verunsicherung, was nun gelte, so Horn. Als am Samstagnachmittag die Landesverordnung erschien, hätten sie und ihre Kollegen auf den anderen Inseln, wie Norderney oder Borkum, keine klare Auskunft geben können.

„Die war nicht eindeutig auszulegen. Das war sehr unglücklich“, so Horn. „Für die Gäste ist es auch schwer zu verstehen, dass für uns manchmal die gleichen Regeln gelten wie am Festland. Das heißt, ich kann nicht in die Ferienwohnung mit Personen aus drei verschiedenen Haushalten.“

Urlaub an der Nordsee: Strenge Kontrolle an den Fähren

Dass nur Berechtigte auf die Insel kommen, wird Horn zufolge an den Fähren kontrolliert. Erst- und Zweitwohnungsbesitzer müssten sich ausweisen, bei Familienbesuchen die Verwandtschaften nachgewiesen werden und Mieter von Ferienwohnungen die Buchungsbestätigung vorlegen.

Die Fähren nach Borkum, Juist oder Norderney fahren aktuell nur mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent. Mund- und Nasenschutz ist an Bord Pflicht. Die Anbieter stocken die Fahrpläne für die erwarteten Touristen in dieser Woche zum Teil auf.

Urlaub an der Nordsee: Viele Touristen über den Sommer erwartet

Die sieben Inseln gehen von einer guten Auslastung sowohl über Pfingsten wie auch im Sommer aus, wie die Touristikgesellschaft Ostfriesische Inseln mitteilte. Vereinzelt seien noch freie Unterkünfte vorhanden.

Hotels sollen nach den Plänen der Landesregierung mit Einschränkungen ab 25. Mai wieder Urlaubsgäste begrüßen dürfen. (dpa/aba)

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