Urteil in Hamburg: Zuhälter (28) schickte 17-Jährige auf den Strich – und nahm sie aus
Hamburg –
Gerade mal 17 Jahre alt war das Mädchen, als es an einen Zuhälter geriet. Die junge Frau wollte ausbrechen: von zu Hause und aus einem Leben, in dem es gerade zum Nötigsten reichte. Dafür war sie bereit, alles zu tun – und landete über eine Freundin schließlich bei Ben (28). Der organisierte für Sie Freier und schickte den Teenie in Hotels zum Anschaffen. Am Dienstag stand er wegen Zuhälterei vor Gericht.
Offenbar hatte das Mädchen schon früher mit dem Gedanken gespielt, seinen Körper zu verkaufen. Umgesetzt hatte es die Idee aber nie.
Das änderte sich, als das Mädchen über eine Freundin Ben kennen lernte. Der braungebrannte und durchtrainierte Mann hatte leichtes Spiel, den Teenie für sich anschaffen zu lassen. Einen Monat prostituierte sich das Mädchen in Hotels und auf dem Straßenstrich am Steindamm. Erst als Ben immer mehr Geld vom „Hurenlohn“ für sich beanspruchte, ging die 17-Jährige zur Polizei und zeigte ihn an.
„Es war eine rein geschäftliche Beziehung“ behauptet Ben zu Prozessbeginn vor dem Richter. „Sie wollte Geld verdienen, und ich konnte es organisieren“.
Seinen Aussagen zufolge war sich die junge Frau bewusst, was es bedeute, auf den Strich zu gehen. Gezwungen habe er sie nie. Reumütig räumt er ein, dass es ein Fehler war, die 17-Jährige der Prostitution zuzuführen.
Das Geschäft mit dem blutjungen Mädchen lief gut. So sehr, dass sich Ben immer mehr vom Liebeslohn in die eigene Tasche steckte. Irgendwann reichte es dem Mädchen, denn das, was Ben ihm an Geld ließ, reichte nicht, um sich Träume erfüllen zu können.
Die 17-Jährige ging zu Polizei und zeigte ihn an. Ben wurde festegnommen, der Staatsanwalt erhob Anklage wegen diktatorischer Zuhälterei bei Minderjährigen.
Vor Gericht räumte der Zuhälter die Vorwürfe ein und ersparte dem Mädchen so eine Aussage. Als Zeichen seiner Reue ließ er über die Nebenklage entschuldigende Worte ausrichten.
Das ersparte ihn wohl einige Monate hinter Gitter. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Damit gilt der Mann als vorbestraft und darf sich für die Zukunft keine Vergehen mehr leisten.