Steuerhinterziehung bei Corona-Masken – Urteil erwartet
In einem Prozess um Steuerhinterziehung bei der Lieferung von Corona-Schutzmasken will das Landgericht Hamburg am Mittwoch (14 Uhr) sein Urteil verkünden. Vier der fünf Angeklagten sollen bei Maskenlieferungen an das Bundesgesundheitsministerium mehrere Millionen Euro an Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß bezahlt haben.
Sie müssen sich wegen bandenmäßiger Steuerhinterziehung verantworten. Einem fünften Angeklagten wird vorgeworfen, er habe als Steuerberater Beihilfe zu einer versuchten Steuerhinterziehung geleistet. Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben eines Gerichtssprechers Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und fünf Jahren und drei Monaten beantragt.
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Laut Anklage sollen der 23 Jahre alte Inhaber eines Autohandels, sein 31 Jahre alter Bruder sowie dessen gleichaltriger Geschäftspartner mehr als 23 Millionen Schutzmasken an das Ministerium geliefert haben. Das Bundesgesundheitsministerium habe 109 Millionen Euro gezahlt, davon 17 Millionen als Umsatzsteuer. Davon sollen die Angeklagten 4,5 Millionen Euro hinterzogen haben. Der Prozess hatte am 17. Dezember 2021 begonnen. (dpa)