Männer halten sich Akten vor das Gesicht
  • Die Angeklagten (l und 3.v.r) sitzen neben ihren Anwälten (Archivfoto)
  • Foto: dpa | Christian Charisius

Urteil nach Gastro-Ausbeutung: Chefs ließen Köche für absoluten Hungerlohn arbeiten

Die drei indischen Köche arbeiteten bei einem Restaurant in der Kirchenallee (St. Georg) unter schlimmsten Bedingungen: Ihnen wurde der Pass abgenommen, anschließend mussten sie 90 Stunden pro Woche schuften, für einen Hungerlohn von 3,15 Euro pro Stunde. Rund 192.000 Euro Lohn sollen den drei Männern vorenthalten worden sein. Im Prozess gegen die Restaurantbetreiber ist jetzt das Urteil gefallen.

Die beiden 51 und 53 Jahre alten Angeklagten mussten sich wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlich begangenen schweren Menschenhandels sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in jeweils drei Fällen verantworten. Die Geschäftsführer des Restaurants wurden wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, beziehungsweise einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt.

Prozess: Geldstrafe im vierstelligen Bereich

Darüber hinaus wurden Geldbußen in Höhe von mehreren tausend Euro verhängt, weil die Angeklagten den gesetzlichen Mindestlohn vorsätzlich unterschritten hatten – was als Ordnungswidrigkeit gilt.

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Die Angeklagten hatten außerdem Sozialversicherungsbeträge im Wert von 53.000 Euro nicht gezahlt, da sie die Beschäftigten falsch angemeldet hatten. Diese Summe hatten die beiden allerdings noch kurz vor dem Schluss der Beweisaufnahme beglichen. (zc)

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