Gericht erklärt Racial-Profiling-Urteil: Darum wurde Barakat H. kontrolliert
Barakat H. (35) wurde nicht aus rassistischen Motiven immer wieder auf St. Pauli kontrolliert, so jedenfalls die Feststellung des Oberverwaltungsgerichts (OVG), das nun die Urteilsbegründung veröffentlicht hat: Demnach wurde der Tolgolese wegen seines „konspirativen Verhaltens“ kontrolliert.
Enges Beieinander-Gehen, Umschauen, Bewegungen an den Taschen, Erhöhung der Laufgeschwindigkeit, das seien „polizeibekannte, typische Verhaltensmuster von Drogendealern“, so das OVG und wies die Klage des Togolesen zurück: Barakat H. sei bei der strittigen Kontrolle im November 2017 an der Balduintreppe nicht allein wegen seiner Hautfarbe angehalten worden.
Racial Profiling: Hamburger Gericht weist Klage zurück
Weil er und sein Begleiter eng beisammen gingen, sich umsahen, an den Taschen hantierten, konnte die Polizei eine Gefahr zumindest für möglich halten. Selbst wenn diese Verhaltensweisen „einzeln und für sich genommen alltäglich seien“, habe in diesem Einzelfall gerade die Kumulation dieser „szenetypischen“ Verhaltensweisen einen Gefahrenverdacht begründet, so die Richter.
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2020 hatte Barakat H. Klage gegen die Stadt als Dienstherrin der Polizei erhoben. Er lebe seit einigen Jahren an der Hafenstraße auf St. Pauli und werde ständig an seinem Wohnort kontrolliert. Anlass dafür sei allein seine Hautfarbe, so seine Darstellung.
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Das Verwaltungsgericht gab ihm zunächst recht: Die Polizei darf auch an einem „gefährlichen Ort“ wie der Balduintreppe, an dem bekanntermaßen mit Drogen gehandelt wird, nicht einfach so Passanten kontrollieren. Die Innenbehörde ging in Berufung und hatte nun Erfolg.
Das OVG hat eine Revision nicht zugelassen. Dagegen könnte Barakat H. aber eine „Nichtzulassungbeschwerde“ beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.