Vater und Onkel getötet: 33-Jähriger muss nicht ins Gefängnis
Er hat seinen Vater und seinen Onkel erstochen. Doch ins Gefängnis muss der Angeklagte dafür nicht. Weil der 33-Jährige psychisch krank ist, haben die Richter eine andere Entscheidung getroffen.
Das Hamburger Landgericht hat geurteilt: Der 33-Jährige, der im Februar seinen Vater und seinen Onkel in Hamburg erstochen hat, wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Dem Mann wurde in einem Prozess Mord und Totschlag vorgeworfen. Doch der psychisch Erkrankte sei freizusprechen, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas. Es sei nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten schuldunfähig gewesen sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung, die wie die Staatsanwaltschaft auch eine Unterbringung in der Psychiatrie gefordert hatte, kündigte aber bereits an, keine Rechtsmittel einzulegen.
Das könnte Sie auch interessieren: Auf offener Straße erstochen: Schanze trauert um Kiosk-Betreiber
„Wir haben es mit einem besonders tragischen Fall zu tun“, sagte Woitas. Im Februar hatte der heute 33-Jährige seinen Vater und seinen Onkel, die ihm helfen wollten, in Billstedt getötet. Aufgrund der psychischen Probleme des Angeklagten hatten sich die beiden Männer darum bemüht, dass der Erkrankte in eine Psychiatrie eingewiesen wird. Doch das passte dem Angeklagten nicht, bei einem Streit stach er zu. Der Deutsche hatte die Tat zu Prozessbeginn über seinen Anwalt eingeräumt. (dpa)