• Die Kosten für die Corona bedingte Schließung versuchen einige Fitness-Studios auf ihre Mitglieder abzuwälzen (Symbolbild).
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Verbraucherzentrale warnt: Fitness-Studios wollen Corona-Kosten auf Mitglieder abwälzen

Dürfen Fitness-Studios bereits gekündigte Verträge gegen den Willen der Kunden verlängern und das mit dem Corona-Lockdown begründen? Die Verbraucherzentrale Hamburg prangert die Praxis als unzulässig an, trotzdem bekommen viele Hamburger derzeit Post mit „Zwangsverlängerungen“ ihrer Verträge.

Susanne Früchting (57) hat den Vertrag mit ihrem Fitness-Studio Benefit in Eidelstedt bereits im vergangenen Jahr zum 30. Juni 2020 gekündigt. Das Unternehmen bestätigte die Kündigung im August 2019: „Wir wünschen dir weiterhin alles Gute.“

Hamburg: Fitnessstudio Benefit verlängert Vertrag

Am 9. Juli 2020, also eine Woche nach dem bestätigten Vertragsende, schickt Benefit eine „Korrektur der Kündigungsbestätigung“: „Dein neues Vertragsende ist der 10. September 2020.“ Begründung: Wegen der Corona-bedingten Schließung verlängere sich das Vertragsverhältnis um zwei Monate.

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Susanne Früchting (57) vor dem Fitness-Studio Benefit in Eidelstedt.

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Florian Quandt

Fitness-Studios und Corona: So ist die Rechtslage

Dass die Rechtslage wacklig ist, weiß das Unternehmen: „Bei aktuell kursierenden Rechtsauffassungen handelt es sich oftmals um Quellen, die sich tendenziell nah am Verbraucher orientieren“, schreibt Benefit an Susanne Früchting und teilt mit, dass die eigene rechtliche Beratung zu einer anderen Auffassung gekommen sei: „Wir müssen daher auf das angepasste Vertragsende bestehen.“ 

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Die Laufzeit der Verträge darf nicht einfach um die Corona-Monate verlängert werden, sagt die Verbraucherzentrale Hamburg (Symbolbild).

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picture alliance/dpa

Früchting will die „Zwangsmitgliedschaft“ trotz des einschüchternden Tonfalls der Schreiben nicht akzeptieren: „Mein Vertrag ist zu Ende und für die zwei Monate, in denen ich nicht trainieren konnte, will ich auch nicht bezahlen. Dieses Spielchen spiele ich nicht mit.“

Fitness-Studios zu Corona-Zeiten: Das sagen Verbraucherschützer

Die Experten der Verbraucherzentrale Hamburg geben ihr Recht: „Die einseitige Änderung der Vertragslaufzeit durch einen Fitnessstudiobetreiber ist unzulässig“, heißt es in einer Stellungnahme der Verbraucherschützer: „Laufzeit ist Laufzeit.“

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„Ein Vertrag kann nicht einfach von einer Seite aus verlängert werden“, bekräftigt Rechtsanwältin Mareike Berg gegenüber der MOPO: „Die Mitglieder von Fitness-Studios sind auch nicht verpflichtet, die Monate zu bezahlen, in denen sie die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht nutzen konnten.“

Fitness-Studios wollen Corona-Kosten auf Mitglieder abwälzen

Benefit ist nicht das einzige Fitness-Unternehmen, das Verträge mit dem Brecheisen verlängern will, um den Mitgliedern die Monatsbeiträge während der Schließung nicht zurückerstatten zu müssen: „Die finanziellen Verluste der Corona-Zeit wollen einige Anbieter nun anscheinend zu Lasten der Verbraucher ausgleichen“, haben die Verbraucherschützer festgestellt.

Juristin Mareike Berg: „Wir empfehlen, die Zahlungen für die Corona-Zeit einzustellen. Dann müssen die Studio-Betreiber klagen – mit sehr schlechten Aussichten.“

Das Unternehmen Benefit ließ die Anfrage der MOPO unbeantwortet.

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