Verurteilte Holocaust-Leugnerin Haverbeck geht in Revision
Die 95-jährige Ursula Haverbeck leugnet, dass in Auschwitz massenhaft Menschen ermordet wurden und wurde dafür auch in Hamburg verurteilt. Doch der Fall wird die Gerichte weiter beschäftigen.
Nach der Verurteilung der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck hat die Verteidigung Revision eingelegt. „Das heißt also, dass das Verfahren nicht rechtskräftig ist und zur revisionsgerichtlichen Überprüfung an das hanseatische Oberlandesgericht geht“, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Volksverhetzung in zwei Fällen: Lügen über Auschwitz
Die 95-Jährige war am 26. Juni wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Enthalten ist laut Hamburger Landgericht ein Berliner Urteil von 2022 in einem anderen Prozess wegen Volksverhetzung. Damals war Haverbeck zu einem Jahr Gefängnisstrafe verurteilt worden, trat die Haft aber bislang nicht an. Vier Monate der in Hamburg verhängten Strafe werden zudem als bereits vollstreckt angesehen, weil es zu mehrjährigen Verfahrensverzögerungen gekommen war. Nach den Urteilen in Berlin und Hamburg soll Haverbeck also weiterhin insgesamt ein Jahr in Haft.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Die in Nordrhein-Westfalen wohnende Haverbeck hatte am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins „Panorama“ verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.
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Die in rechtsextremen Kreisen populäre Haverbeck war 2015 vom Amtsgericht in Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Zu dem Prozess am Landgericht kam es in der Hansestadt aber erst neun Jahre später.
Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit Aussagen von Haverbeck befassen. 2004 wurde die Seniorin erstmals verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits mehr als zwei Jahre im Gefängnis. (dpa)