Vier Monate Lockdown: So wurden die Corona-Maßnahmen langsam strenger
Vor vier Monaten hat der „Lockdown light“ wie in ganz Deutschland auch in Hamburg das öffentliche Leben heruntergefahren. Schrittweise wurden die Verbote verändert und dabei meist verschärft. Seit langem sitzen die Hamburgerinnen und Hamburger größtenteils im Homeoffice, Kinder konnten nicht zur Schule und in die Kitas. Nun soll es Schritt für Schritt wieder lockerer werden – doch die letzten Monate hängen allen noch in den Knochen. Ein Rückblick.
Am 19. Oktober 2020 überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz in Hamburg nach Angaben der Gesundheitsbehörde erstmals seit dem 9. April 2020 den Wert von 50. Noch dürfen 25 Menschen im Freien und 15 im privaten Bereich zusammenkommen. Der Senat beschließt daraufhin am 23. Oktober eine Beschränkung der Kontakte auf zehn Personen aus zwei Hausständen im privaten und öffentlichen Bereich. Die Verordnung gilt ab dem 26. Oktober. Innensenator Andy Grote (SPD) schließt Kontrollen von Wohnungen nicht aus. Bürgermeister Peter Tschentscher verspricht: „Einen Lockdown wie im Frühjahr wird es (…) nicht mehr geben.“
Hamburg: Vier Monate Lockdown im Rückblick
Kurz vor Halloween beschließt der Senat am 30. Oktober 2020 einen Teil-Lockdown. „Wir haben uns sehr eng an die Vorgaben des Ministerpräsidenten-Beschlusses gehalten, damit es uns auch wirklich gelingt, die Welle zu brechen und die Kontakte eines jedes Einzelnen auf ein Minimum zu reduzieren“, sagt Tschentscher. Am 2. November müssen dann alle Restaurants und Kneipen schließen, genauso wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo- und Fitnessstudios sowie Kinos. Veranstaltungen werden gestrichen und Zuschauer in der Bundesliga wieder verboten.
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Der sogenannte Wellenbrecher-Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist nach Ansicht des Bürgermeisters erfolgreich. „Wir sind dadurch, dass wir diese Welle gebrochen haben, in einer sehr viel beherrschbareren Situation“, sagt er am 16. November letzten Jahres. Am 25. November ist klar: Hamburg will den Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember verlängern und verschärfen. „Wir brauchen noch eine größere Stabilität im Infektionsgeschehen“, sagt Tschentscher.
Corona in Hamburg: Verordnung verbietet Weihnachtsmärkte
Am 27. November beschließt der Senat eine neue Verordnung. „Die Weihnachtsmärkte im klassischen Sinne sind abgesagt“, kündigt der Bürgermeister an. Ab dem 1. Dezember dürfen bei privaten Zusammenkünften nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Ausgenommen sind nur Kinder bis 14 Jahre. Am 13. Dezember 2020 beschließt der Senat schließlich auf einer Sondersitzung, den von den Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Merkel verabredeten Lockdown vom 16. Dezember bis zum 10. Januar umzusetzen.
Video: Senat stellt Impfkonzept vor
Vor der angekündigten Schließung der Friseurläden stürmen Hamburgerinnen und Hamburger am 14. und 15. Dezember die Geschäfte. Am 16. Dezember muss ein Großteil der Läden schließen. Ausgenommen sind nur Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs. Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen ebenfalls dichtmachen. Die Anwesenheitspflicht in Schulen wird aufgehoben. Kita-Kinder sollen möglichst zu Hause betreut werden. „Wir brauchen weiterhin Ausdauer, Disziplin und Verantwortung, um die Pandemie in den kommenden Monaten zurückzudrängen und nicht noch auf der Zielgeraden zu stolpern“, sagt Tschentscher.
Feiertags-Rekord in Hamburg: Inzidenz steigt auf 179,6
Am 24. Dezember steigt die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben der Gesundheitsbehörde auf ihren bisherigen Rekordstand von 179,6. Vom 24. bis zum 26. Dezember dürfen größere Familien zusammen feiern. Ein Hausstand darf vier weitere Personen aus anderen Haushalten einladen. Kinder im Alter bis zu bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Weihnachtsgottesdienste dürfen unter strengen Auflagen stattfinden, einige werden allerdings abgesagt.
In Hamburg werden am 27. Dezember die ersten Menschen geimpft. Die erste Impfdosis bekommt eine 84 Jahre alte Bewohnerin des Hospitals zum Heiligen Geist in Hamburg-Poppenbüttel. Silvester verläuft sehr viel ruhiger als sonst. Am 13. Dezember hatte der Senat das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Der Senat verschärft am 6. Januar 2021 erneut die Kontaktbeschränkungen. Die Aufhebung der Präsenzpflicht an Schulen wird verlängert.
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Die Angehörigen eines Haushalts dürfen sich ab dem 8. Januar nur noch mit einer Person eines anderen Haushalts treffen. Für Kinder gibt es dabei anders als bisher keine Ausnahme. Mit Ausnahme der AfD bezeichnen am 13. Januar alle Fraktionen der Bürgerschaft den verlängerten und verschärften Lockdown als notwendig im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Ab dem 22. Januar müssen in Hamburger Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen medizinische Masken getragen werden. Alltagsmasken wie aus Stoff genähte Mund-Nase-Bedeckungen oder Schals und Halstücher reichen nicht mehr aus.
Februar 2021: Hamburg verlängert Lockdown
Nach einer weiteren Bund-Länder-Beratung sagt Tschentscher am 10. Februar: „Wir sollten keine Pläne machen, die nicht verantwortbar wären. Das ist unser gemeinsamer Blick auf diese unsichere Pandemielage, dass wir erst dann, wenn wir unter 35 sind, über Öffnungsschritte für den Einzelhandel oder zum Beispiel auch für Museen und Galerien und andere Bereiche Entscheidungen treffen können.“
Ungeachtet einiger Öffnungsschritte in den benachbarten Bundesländern verlängert Hamburg am 11. Februar dieses Jahres den Corona-Lockdown praktisch unverändert. Der Öffnung der Friseurläden stimmt der Senat vor allem wegen der Einheitlichkeit im Bund zu. „Weitere Lockerungsschritte sind jetzt nicht das Gebot der Stunde, so leid mir das tut“, sagt Tschentscher unter Verweis auf die unsichere Lage wegen der Virusvarianten. Über Lockerungen will er erst sprechen, wenn die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen unter 35 liegt.
Schrittweise Lockerungen für Hamburg geplant
Die Maskenpflicht gilt ab dem 27. Februar auch für Spaziergänger und Jogger in vielen Parks an Elbe und Alster sowie für Erwachsene auf Spielplätzen. Am 3. März vereinbaren Bund und Länder schließlich eine weitere Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März – schon vorher sollen die privaten Kontaktbeschränkungen gelockert und nun auch bundesweit Buchhandlungen, Blumenläden und Gartenmärkte geöffnet werden. „Das ist eine Unsicherheitsstufe mehr“, sagt Tschentscher. Er gehe aber davon aus, dass der Senat die Vereinbarungen 1:1 umsetzen werde.
Der erste Schritt erfolgte bereits: seit dem ersten März sind Friseure wieder geöffnet, auch einzelne Bereiche von Kindertagesstätten und Schulen haben den Betrieb wieder aufgenommen. (se/dpa)