Freilaufende Hunde töten Gans – Frauchen soll Kadaver in Mühlenteich geworfen haben
Im Juli vergangenen Jahres wurde eine Gans am Eppendorfer Mühlenteich das Opfer einer Hundeattacke. Das Tier wurde von zwei Vierbeinern totgebissen. Die beiden Hunde waren offenbar nicht angeleint. Jetzt steht ihr Frauchen vor Gericht.
Musste eine Gans sterben, weil eine Frau die Leinenpflicht für ihre Hunde missachtete? Diese Frage muss am Mittwoch das Amtsgericht Hamburg klären. Die Anklage wirft der 72-Jährigen eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz vor.
Die Frau soll am 9. Juli 2023 ihre beiden Windhunde Boba und Mika entgegen der für diese Hunderasse geltenden Leinenpflicht am Eppendorfer Mühlenteich frei laufen gelassen haben. Plötzlich sollen sich die Vierbeiner auf grasende Gänse gestürzt haben. Eines der Tiere überlebte den Angriff nicht. Den toten Vogel soll die Beschuldigte anschließend in den Mühlenteich geworfen haben. Weil sie sich weigerte, einen Strafbefehl zu zahlen, landet der Fall nun vor Gericht.
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Laut Hamburger Staatsanwaltschaft nicht der erste Vorfall dieser Art: Bereits im vorherigen Jahr sollen die Hunde zwei freilaufende Gänse angegriffen und getötet haben.
Hamburg: Hund beißt Gans tot – Frauchen vor Gericht
Vorfälle wie dieser sind in der Stadt jedoch kein Einzelfall. Bereits vor drei Jahren mahnte beispielsweise das Bezirksamt Nord auf seiner Facebook-Seite die Hundehalter zu mehr Rücksicht und erklärte: „Der natürliche Jagdtrieb der Hunde stellt ein großes Risiko für unsere Gänse und Schwäne in den Grünanlagen dar.“ Damals hatte ein Hund im Bereich der Liebesinsel am Stadtparksee eine Gans totgebissen. Mitarbeiter der Stadtreinigung hatten noch versucht, die Gans zu befreien. Dies gelang zwar, doch das Tier erlag unmittelbar darauf seinen schweren Verletzungen.
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Nur kurz vor diesem Vorfall wurde ein Schwan im Bereich der Krugkoppelbrücke gebissen und musste eingeschläfert werden, da die Verletzungen zu massiv waren. Das Bezirksamt wies in dem Zusammenhang die Hundehalter noch einmal auf die Aufsichts- und Anleinpflicht hin: „Wir möchten hier an ihre Einsicht appellieren, den eigenen Hund stets eigenverantwortlich, verantwortungsbewusst und vorausschauend zu führen, um solche bedauerlichen Vorfälle bereits im Vorfeld zu vermeiden und unsere Wasservögel zu schützen“.
Eigentlich sollte die Hauptverhandlung schon Mitte Dezember beginnen, der Termin wurde jedoch aufgehoben.