Vor dem Gipfel-Treffen: Das sagt Hamburg zu Lockerungen und Lockdown
Beim Bund-Länder-Gipfel am Mittwoch wird sich entscheiden, wie es nach dem Ende des aktuellen Lockdowns am kommenden Sonntag weitergeht. Die Wirtschaft hofft auf weitere Öffnungen, die Bürger auf mehr Freiheit. Laut eines Beschlussentwurfs sollen die Maßnahmen bis zum 28. März verlängert werden – doch es sind auch Lockerungen in Aussicht.
„Die täglichen Meldezahlen zeigen, dass die Anstrengungen der letzten Monate sich gelohnt haben“, heißt es in der Beschlussvorlage, die der MOPO vorliegt. Gleichzeitig steigt jedoch der Anteil der britischen Virusvariante B1.1.7 an den Infektionen in Deutschland und treibt die Anzahl der Neuinfektionen wieder nach oben. In Hamburg ist die Variante ebenfalls auf dem Vormarsch.
Das sagt Hamburgs Bürgermeister zu Lockerungen
„Wir würden die Krise eher verlängern, wenn wir jetzt zu viele Beschränkungen gleichzeitig aufheben“, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). „Wir müssen eine starke dritte Welle verhindern, bevor uns die Impfungen ausreichend Schutz vor Corona bieten.“
Welche Positionen Hamburgs Bürgermeister konkret zu den einzelnen Themen wie Impfungen oder Schnelltests in das Treffen einbringen will, blieb allerdings undurchsichtig. Senatssprecher Marcel Schweitzer betonte, dass Hamburg insgesamt Wert auf ein bundeseinheitliches Vorgehen lege. Es müssten aber erst noch Fragen mit dem Bund geklärt werden zum Beispiel nach der Verfügbarkeit von Schnelltests.
Die MOPO fasst zusammen, welche Maßnahmen in der Beschlussvorlage stehen:
Corona-Tests
Die nationale Teststrategie soll bis Anfang April um weitere Maßnahmen ergänzt werden. Pro Präsenzwoche sollen Mitarbeiter in Schulen und Kitas sowie alle Schüler und Schülerinnen ein bis zwei kostenlose Schnelltests erhalten. Dasselbe Angebot soll es auch für Beschäftigte von Unternehmen geben, die in Präsenz arbeiten. Alle anderen Bürger sollen sich bis zu zweimal pro Woche kostenlos in einem Testzentrum oder bei einem Arzt testen lassen können.
Kontakte
Ab dem 8. März sollen wieder private Treffen mit einem weiteren Haushalt möglich sein. Maximal fünf Personen dürften zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Je nach Inzidenzwert in einer Region könnte diese Regelung gelockert oder verschärft werden. Über die genauen Werte wird noch diskutiert.
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Geschäfte
Buchhandlungen, Blumenläden und Gartencenter sollen dem „Einzelhandel des täglichen Bedarfs“ zugerechnet werden. Das heißt sie dürften in allen Bundesländern unter bestimmten Auflagen öffnen.
Weiterhin sollen körpernahe Dienstleistungsbetriebe und Fahr- sowie Flugschulen öffnen dürfen – unter Auflagen und mit einem Testkonzept für das Personal. Kunden sollen hier einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen.
Dritter Öffnungsschritt
Abhängig vom Infektionsgeschehen sollen Länder und Regionen weitere Öffnungsschritte durchlaufen dürfen. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen Einzelhandel, Museen, Galerien und botanische Gärten öffnen dürfen. Auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen könnte unter freiem Himmel möglich werden.
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Steigt die Inzidenz wieder über 35, bleibt aber auf einem noch zu bestimmenden Wert stabil, soll die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte „Click and meet“-Angebote möglich sein. Das heißt die Kunden buchen vorher einen Termin für einen begrenzten Zeitraum. Ein ähnliches Verfahren wäre dann auch für Museen, Galerien und botanische Gärten vorgesehen.
Vierter Öffnungsschritt
Dieser Schritt folgt, wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land oder einer Region nach dem dritten Öffnungsschritt 14 Tage lang nicht verschlechtert hat. Dann dürfen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen. Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich sollen ebenfalls möglich sein. Ergänzt werden sollen diese Öffnungen durch tagesaktuelle Schnell- und Selbsttests der Nutzer.
Notbremse
Sollten die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen einen bestimmten Wert überschreiten, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln aus dem Lockdown bis zum 7. März wieder in Kraft. Der genaue Wert ist im Papier noch nicht definiert.
Homeoffice
Unternehmen müssen ihren Arbeitnehmern weiterhin ermöglichen, im Homeoffice zu arbeiten. Diese Verordnung soll bis zum 30. April verlängert werden.
Reisen und Ostern
Auch im Hinblick auf das Osterfest appellieren Bund und Länder „eindringlich“ an alle Bürger, auf nicht notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Anders als im letzten Jahr sollen Verwandtenbesuche über Ostern jedoch möglich sein. Vom 2. April bis zum 5. April sollen Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen sowie Kindern unter 14 Jahren aus dem engsten Familienkreis möglich sein.
Am 24. März wollen Bund und Länder laut der Vorlage voraussichtlich erneut zusammenkommen. Die Beschlussvorlage wird am Mittwoch diskutiert und kann noch Änderungen unterliegen.