Vor Gericht stritt er alles ab: Früherer IS-Kindersoldat zu Haftstrafe verurteilt
Er soll als Elfjähriger von IS-Terroristen ausgebildet und als solcher gekämpft haben. In Gefangenschaft in einem kurdischen Lager soll Cebrail Ö. weiter für den IS gearbeitet und Jugendliche aufgewiegelt haben. Am Mittwoch wurde der heute 21-jährige Deutsche verurteilt.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat den 21-jährigen Cebrail Ö. wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in Syrien eine militärische Ausbildung des IS erhalten und von 2016 bis 2017 als 14- beziehungsweise 15-Jähriger an Kampfhandlungen teilgenommen hat.
Hamburg: IS-Rückkehrer zu Haft verurteilt
Vom Vorwurf der Bundesanwaltschaft, dass er sich nach seiner Gefangennahme in einem kurdischen Lager weiterhin als IS-Mitglied betätigt und andere Jugendliche aufgewiegelt habe, wurde er hingegen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision ist möglich.
Mit seinem Urteil blieb die Staatsschutzkammer des Oberlandesgerichts hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft zurück – sie forderte drei Jahre und sechs Monate. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Zugunsten des Angeklagten sei unter anderem gewertet worden, dass er als Elfjähriger von seiner Mutter gegen seinen Willen von Hamburg nach Syrien gebracht worden war. „Damit hat die Mutter ihn der Möglichkeit beraubt, eine unbeschwerte Jugend in Freiheit und Frieden zu verbringen“, sagte die Richterin. Zudem sei das Kind von seiner Mutter im radikalislamischen Sinne der Terrormiliz erzogen worden.
Prozess: Angeklagter bestreitet Vorwürfe – Richterin glaubt ihm nicht
Das Gericht bedauere jedoch, dass der Angeklagte kein Geständnis abgelegt und damit die Gelegenheit verpasst habe, seine Sicht auf die Taten darzulegen, sagte die Richterin. In der aus Jugendschutzgründen nicht öffentlichen Verhandlung hatte der 21-Jährige ihren Angaben zufolge die Taten bestritten. Wegen einer Beinverletzung, die er während eines Luftangriffs erlitten habe, habe er weder in den IS integriert werden noch an Kampfhandlungen teilnehmen können, soll er erklärt haben. Das Gericht glaubte ihm nicht.
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Der 21-Jährige sitzt seit neun Monaten in Untersuchungshaft. Bis zur Rechtskraft des Urteils ordnete das Gericht die Fortsetzung der U-Haft an. Anschließend sei eine schnelle Verlegung in eine Jugendstrafanstalt möglich, sagte die Richterin. (dpa/vd)