• Maskenpflicht in Hamburg: Die meisten Menschen halten sich daran.
  • Foto: picture alliance/dpa

Vor Hamburger Gericht: Per Eilantrag! Rebellen klagen gegen Maskenpflicht

Zwei Hamburger, die gegen die allgemeine Maskenpflicht geklagt haben, sind gescheitert: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat ihren Eilantrag abgelehnt. Begründung: Die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken, verletze nicht das Persönlichkeitsrecht der Kläger, sondern diene dem Lebens- und Gesundheitsschutz (10 E 1784/20). 

Die „Coronavirus-Eindämmungsverordnung“ schreibt seit dem 27. April 2020 allen Hamburgern eine Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und anderen öffentlichen Einrichtungen vor. Laut Gericht hat die Stadt einen „weiten Einschätzungsspielraum“, wenn es um die Gesundheit der Bevölkerung geht. Dieser Spielraum sei von der Politik in einer Weise genutzt worden, die „nicht zu beanstanden“ sei, entschieden die Richter.

Obwohl es auch Wissenschaftler gibt, die die Wirksamkeit einer Mund-Nasen-Bedeckung gänzlich verneinen, sei es rechtmäßig, dass die Stadt sich auf die „nachvollziehbare Meinung“ des Robert Koch-Instituts stützt, so die Richter.

Außerdem sei die Maskenpflicht auf wenige öffentliche Orte beschränkt und ermögliche Lockerungen von Maßnahmen, die viel tiefer in die Freiheitsrechte eingegriffen haben.

Die Masken-Gegner können nun Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben. (ste)

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