Ein Plakat mit der Aufschrift „Heute Warnstreik“ hängt am Hamburger Flughafen.

Ein Plakat mit der Aufschrift „Heute Warnstreik“ hängt am Hamburger Flughafen. Foto: picture alliance/dpa | Jonas Walzberg

Warnstreik am Flughafen: Das können Betroffene jetzt tun

Mehr als 500.000 Menschen werden ihre Flugreise am Montag nicht wie geplant antreten können: Die Gewerkschaft Verdi hat zu 24 Stunden dauernden Warnstreiks an 13 deutschen Flughäfen aufgerufen, darunter Deutschlands größte in Frankfurt am Main und München. Bereits am Sonntag ging am Flughafen Hamburg nichts mehr. Dort gab es einen kurzfristig angekündigten Warnstreik. Was Reisende jetzt wissen sollten:

Was sind meine Rechte?

Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Oft werden sie automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Oder die Airline bietet an, das Flugticket in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln. Das passiert vor allem bei gestrichenen Flügen innerhalb Deutschlands.

Diese Regelung war besonders interessant für Fluggäste, die von dem sonntäglichen Ausstand überrascht wurden: Hängen Passagiere nämlich streikbedingt länger am Flughafen fest, müssen Fluggesellschaften Betreuungsleistungen erbringen, etwa in Form von Gastronomiegutscheinen für Getränke und Snacks vor Ort. 

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigungszahlung?

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor.



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Ob Passagiere diese Gelder bei Flugproblemen infolge eines Warnstreiks einfordern können, hängt vereinfacht gesagt davon ab, wer konkret streikt. Sind wie am Montag Teile des Flughafenpersonals in einem Warnstreik, sind die Aussichten auf Entschädigungen eher schlecht. Anders kann der Fall liegen, wenn Mitarbeitende einer Airline streiken. Der Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in jedem Fall und unabhängig davon, ob Passagieren auch eine Entschädigungszahlung zusteht.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Hoffnung, dass der Warnstreik am Montag abgesagt wird, erfüllt sich wohl nicht. Auch in Hamburg soll zu Wochenbeginn trotz des sonntäglichen Warnstreiks die Arbeit in mehreren Bereichen niedergelegt werden, sagte Stubbe. Betroffen sind unter anderem die Flugzeugabfertigung und die Sicherheitskontrolle der Passagiere. 

Nach Angaben von Flughafensprecherin Bromm werden wegen des Warnstreiks an der Sicherheitskontrolle am Montag keine Abflüge mit Passagieren möglich sein. „Ankünfte können stattfinden, allerdings ist morgen ganztägig mit erheblichen Beeinträchtigungen und auch Streichungen bei den Ankünften zu rechnen.“ Man empfehle allen Reisenden, die ab Hamburg fliegen möchten, Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft aufzunehmen und nicht zum Flughafen zu kommen.

Sollte ich lieber auf die Bahn ausweichen?

Ein kurzfristiges Ausweichen auf die Bahn ist zurzeit von Hamburg aus schwierig. Die Deutsche Bahn begann am Samstag mit umfangreichen Bauarbeiten in Hamburg. Nicht nur die Strecke nach Pinneberg, die die Züge nach Sylt, Kiel und Flensburg nutzen, ist für zwei Wochen unterbrochen, sondern auch die Verbindungsbahn zwischen Hauptbahnhof und Altona. Das bedeutet, dass nicht alle Fernzüge bis oder ab Hauptbahnhof fahren können.

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Die Züge aus Berlin, Hannover und Bremen fahren zum Teil erst ab Bergedorf oder Harburg. Von und nach Berlin verkehren die Züge nur etwa stündlich statt halbstündlich. Zwischen Hamburg und Hannover entfallen ebenfalls einige Verbindungen. Zahlreiche Fahrten waren am Sonntag ausgebucht. Reisende müssen in Hamburg teilweise auf die S-Bahn ausweichen. Allerdings werden auf der Linie S1 zwischen Flughafen und Hauptbahnhof Gleise instand gesetzt. Fahrgäste müssen eine Teilstrecke mit der U-Bahn oder einem Ersatzbus fahren. (dpa/mp)

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