Hamburg beschließt weitere Lockerungen
Kontakte, Feiern, Geschäfte: Die Inzidenz in Hamburg bleibt stabil, daher hat der Hamburger Senat ab Dienstag weitere Lockerungen beschlossen.
Private Treffen sind mit bis zu zehn Personen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel unabhängig von der Zahl der beteiligten Haushalte möglich. Kinder unter 14 Jahren und Genesene sowie vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt.
Private Feiern und Veranstaltungen
Private Feiern sind möglich. Nehmen mehr als zehn Personen teil, gelten Vorgaben wie bei Veranstaltungen (Abstand, Maskenpflicht, Testpflicht im Innenbereich). Hochzeiten und andere private Feiern gelten als Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze.
An Veranstaltungen dürfen im Freien mit festen Sitzplätzen bis zu 500 Teilnehmer:innen dabei sein, ohne feste Sitzplätze dürfen bis zu 250 Personen teilnehmen. In geschlossenen Räumen mit festen Sitzplätzen können bis zu 100 Teilnehmer:innen anwesend sein, in geschlossenen Räumen ohne feste Sitzplätze reduziert sich die Zahl auf 50 Personen.
Geschäfte, Gastronomie und Versammlungen
In Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern darf nun eine Kundin bzw. ein Kunde je 10 Quadratmeter (statt wie bisher je 20 Quadratmeter) eingelassen werden.
In der Gastronomie dürfen Speisen und Getränke unter den bekannten Auflagen auch an Stehplätzen verzehrt werden.
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Versammlungen an einem Ort unter freiem Himmel mit über 1.000 Personen oder in geschlossenen Räumen mit über 300 Personen sowie Aufzüge mit über 500 Personen werden im Ausnahmefall auf einen Antrag hin zugelassen.
Sport, Kirchen und Tourismus
Im Sport dürfen 10 Personen gemeinsam auch drinnen Kontaktsport betreiben. In Kirchen darf unter Auflagen wieder gesungen werden (entweder Maskenpflicht oder Testpflicht, Abstand und Kontaktnachverfolgung).
Für Hafen- und Stadtrundfahrten wird die Testpflicht aufgehoben. Anstelle von FFP2-Masken dürfen auch medizinische Masken getragen werden.