Neue Regeln: Das ist Hamburgs Party-Plan
Tanzen erlaubt, trinken verboten: Nach den Konflikten zwischen Jugendlichen und der Polizei im Stadtpark an den vergangenen Wochenenden zieht der Senat jetzt Konsequenzen. Ab Freitag wird es zwar dank der stabilen Inzidenz neue Lockerungen geben, aber auch strengere Regeln im Stadtpark.
Wie in Berlin dürfen ab 2. Juli auch in Hamburg Tanzveranstaltungen im Freien stattfinden. Bis zu 250 Personen können unter Auflagen zusammen feiern. Vorgeschrieben sind ein Hygiene- und Schutzkonzept, das Abstandsgebot, eine Testpflicht und Voranmeldung sowie die Kontaktnachverfolgung. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.
Hamburg: Tanzen im Freien wieder erlaubt
Wo getanzt werden darf, legte der Senat nicht fest. „Es ist allen freigestellt solche Veranstaltungen zu organisieren und es gibt viele Orte, wo das möglich ist“, sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Kurz nach der Verkündung gaben die ersten Clubs schon Termine für Outdoor-Partys am nächsten Wochenende bekannt.
„Eine ganz andere Situation haben wir im Stadtpark“, sagte Hamburg Innensenator Andy Grote (SPD). Spät abends sei die Stimmung an den vergangenen Wochenenden aggressiv geworden, einige Menschen hätten Pyrotechnik dabeigehabt. Die Polizei sei bepöbelt und mit Flaschen beworfen worden. Die Bilanz: Fünf verletzte Beamte, 27 Fest- und Ingewahrsamnahmen sowie 62 Strafanzeigen. Am vergangenen Freitag und Samstag seien deshalb jeweils 280 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz gewesen.
Hamburg: Alkoholverbot im Stadtpark
„Das ist etwas, was man nicht jedes Wochenende wiederholen lassen will“, so Grote. „In dieser Sonderlage ist es sinnvoll, nochmal mit einer Regelung reinzugehen.“ Konkret heißt das: Der Senat verhängt ein Alkoholverbot für den Stadtpark. Es gilt freitags, samstags und an Tagen, auf die ein Feiertag folgt, in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages. Wenn man dem Geschehen den Alkohol entziehe, komme es auch nicht mehr zu diesen Eskalationen, so Grote. „In allen anderen Teilen der Stadt ist die Lage entspannt“, sagte Tschentscher.
Gemeinsam mit diesen neuen Regelungen treten in anderen Bereichen weitere Lockerungen in Kraft. Die Gültigkeit von Antigenschnelltests wird von 24 auf 48 Stunden erweitert. Das Boarding einer Kreuzfahrt ist nun auch mit Schnelltests möglich, zuvor war hier ein PCR-Test Pflicht.
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Bei Sportveranstaltungen dürfen die Sitzplätze künftig auch im Schachbrettmuster angeordnet werden, also etwa mit der Hälfte der Kapazität. Für Stehplätze gilt weiterhin ein Abstandsgebot von 1,5 Metern. Indoor-Sport darf mit einer Person je zehn Quadratmeter Fläche stattfinden.