Drei Welpen in einem Körbchen.
  • Mittlerweile haben sich die Welpen erholt. Ab 20. Oktober suchen sie ein neues Zuhause.
  • Foto: Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.

Wer hat diese Welpen im Karton ausgesetzt?

Vier kleine Hunde saßen in einem Karton und wurden nur zufällig entdeckt: 500 Euro Belohnung hat der Hamburger Tierschutzverein (HTV) nun für Hinweise auf den Besitzer der Tiere ausgesetzt. Wer erkennt die Welpen, kann Aussagen zu ihrem Halter machen oder hat etwas beobachtet?

Am 10. Oktober 2021 um 19.30 Uhr wurden vier Jack-Russell-Terrier-Mischlingswelpen in einem Karton im Speckenweg in Bergedorf entdeckt. Ein Passant hatte die ausgesetzten Welpen beim Gassigehen mit seinem eigenen Hund entdeckt und sie am nächsten Tag ins Tierheim Süderstraße gebracht.

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Die etwa acht Wochen alten Tiere waren verfloht, ansonsten aber in einem guten Zustand. Alle vier Welpen haben schwarz-weißes Fell mit unterschiedlich stark ausgeprägten Abzeichen und wurden auf die Namen Mali, Mira, Maja und Colja getauft. Menschen gegenüber zeigen sie sich freundlich, neugierig und munter. Außer den Welpen befand sich im Karton noch eine blaue Decke. Ab 20. Oktober werden die Hunde-Welpen zur Vermittlung freigegeben.

Welpen ausgesetzt: Wer kann Hinweise geben?

„Wir sind froh, dass Mali, Mira, Maja und Colja von einem aufmerksamen Passanten gefunden wurden, bevor Schlimmeres passiert ist. Da wir bislang keine weiteren Anhaltspunkte haben, zu wem sie gehören, bitten wir die Hamburgerinnen und Hamburger dringend um Hinweise“, sagte Gabriele Waniorek-Goerke, zweite Vorsitzende des HTV. Für Angaben, die zur Ergreifung der Täter:innen führen, hat der Tierschutzverein eine Belohnung in Höhe von 500 Euro ausgesetzt.


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Wer hat auffällige Personen beobachtet? Oder wem kommen die Welpen bekannt vor? Bei Hinweisen wenden Sie sich an die HTV-Tierschutzberatung: montags bis freitags von 10 bis 14 Uhr telefonisch unter der 040 211106-25 oder per E-Mail an tierschutzberatung@hamburger-tierschutzverein.de.

Das Aussetzen eines Tieres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, wenn der Tod oder schwere Verletzungen des Tieres durch die Umstände der Aussetzung billigend in Kauf genommen werden oder das Tier durch die Aussetzung und deren Folgen sogar zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. (ck)

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