Balkone eines Wohnhauses in Mitte Altona
  • Neues Bundesgesetz soll Hamburgs Mieter:innen schützen.
  • Foto: picture alliance/dpa/Marcus Brandt

Vorreiter Hamburg: So sollen Mieter geschützt werden

Großer Name mit eventuell großer Wirkung: Als erstes Bundesland setzt Hamburg das neue Baulandmobilisierungsgesetz durch. Damit will der Senat künftig die Hamburger Mieterinnen und Mieter schützen.  

Das im Juni auf Bundesebene beschlossene Gesetz sieht eine Genehmigungspflicht vor, wenn in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt werden sollen. Diese Pflicht soll vorerst bis Ende 2025 gelten. Der Hamburger Senat beschloss am Dienstag die entsprechende Verordnung für die Hansestadt.   

Neues Gesetz soll Hamburgs Mieter schützen

Viele Mieter:innen hätten in Folge solcher Umwandlungen bisher mit Kündigungen, Sanierungen und hohen Mieten zu kämpfen, heißt es in einer Meldung des Senats am Dienstag. Dorothee Stapelfeldt (SPD), Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, sieht in dem neuen Gesetz einen effektiven Schutz davor: “Es kann und darf nicht mehr sein, dass Mieterinnen und Mieter durch die Umwandlung aus ihren Quartieren verdrängt werden und Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt entzogen werden.” Mit dem neuen Gesetzt könne sich der Senat besser für schon bestehenden sowie auch neuen und bezahlbaren Wohnraum einsetzen, so Stapelfeldt.  

Zu dem Beschluss äußerte sich am Dienstagmittag der Mieterverein zu Hamburg, der den Vorstoß der Stadt begrüßt: „Wir freuen uns, dass der Senat das vor der Bundestagswahl gegebene Wort auch nach der Wahl gehalten hat“, so Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mieterverein zu Hamburg. „Mit der zeitnahen Ausschöpfung aller Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes wird der Bodenspekulation ein Riegel vorgeschoben, der Wohnungsbau erleichtert, und Hamburgs Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung geschützt.“


Starten Sie bestens informiert in Ihren Tag: Der MOPO-Newswecker liefert Ihnen jeden Morgen um 7 Uhr die wichtigsten Meldungen des Tages aus Hamburg und dem Norden, vom HSV und dem FC St. Pauli direkt per Mail. Hier klicken und kostenlos abonnieren.


Einige Ausnahmen gibt es jedoch: Eine Genehmigung zur Umwandlung muss etwa erteilt werden, wenn ein Erbstreit mit mehreren Parteien aufgelöst werden soll. Werden Wohnungen an Familienangehörige zur Eigennutzung beziehungsweise zu mindestens zwei Dritteln an die aktuellen Mieterinnen und Mieter veräußert, muss auch eine Genehmigung erteilt werden.  

Das könnte Sie auch interessieren: Als erstes Bundesland: So will Hamburg mehr Wohnraum schaffen

Schon jetzt gelten in 16 Quartieren wie beispielsweise Altona-Nord oder auch seit 2020 in Eilbek sogenannte soziale Erhaltungsverordnungen, wodurch Umwandlungen hier ebenfalls freigegeben werden müssen. Laut Senat mit Erfolg: Zwischen 2015 und 2019 wurden in den 16 Stadtteilen, in denen es soziale Erhaltungsverordnungen gibt, 588 Mietwohnungen zu Eigentum, während es im Rest von Hamburg 14.777 waren. Von dem neuen Gesetz sollen jetzt Mieterinnen und Mieter in ganz Hamburg profitieren, wie es in der Senatsmitteilung heißt.  

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp