• Am sonnigen Pfingstmontag war das Zelt vor der Bullerei an mehreren Seiten geöffnet.
  • Foto: Patrick Sun

Zelt-Trick: Verstoßen Hamburgs Gastronomen gegen die Corona-Regeln?

Das Hamburger Schietwetter drohte der Außengastronomie das Geschäft direkt nach der Öffnung zu verregnen. Aber im Norden gibt es kein schlechtes Wetter – nur fehlende Überdachung. Einige Gastronomen bauten einfach Pavillons und Zelte auf. In einem Zelt kann es leider schon mal stickig werden – ist das mit Blick auf die Aerosole noch hygienekonform? Die MOPO hat beim Senat nachgefragt.

Von „gastronomischen Angeboten im Freien“, ist in der Verordnung des Senats die Rede. Was genau „im Freien“ bedeutet, steht dort nicht. Einige Gastronomen hatten ihre Terrassen mit dicken, durchsichtigen Plastikfolien abgeschirmt und überdacht. 

Außengastronomie bei Regen: Ist ein Zelt die Lösung?

Finden konnte man diese Art der Konstruktion unter anderem am Mühlenkamp. Zunächst hatte das „Abendblatt“ berichtet. Aber auch in Tim Mälzers „Bullerei“ in der Schanze hatten die Mitarbeiter ein Zelt über die Außengastronomie gespannt und den Prozess auf Instagram geteilt. Das Zelt kann an allen Seiten geschlossen werden, am sonnigen Pfingstmontag waren mehrere Seiten offen.

Unter dem Bullerei-Zelt sollen die Gäste auch bei Regenwetter sitzen können.

Unter dem Bullerei-Zelt sollen die Gäste auch bei Regenwetter sitzen können.

Foto:

Sun

Hamburger Gastronomen setzen auf Zelte

Auch das StrandPauli an der Elbe hat sich eine Konstruktion gegen das Hamburger Schmuddelwetter gebaut. Ein durchsichtiges Dach mit drei offenen Seiten und einer Wand zur Wetterseite steht nun auf dem Gelände.

Diese Konstruktion steht im StrandPauli für Regenwetter bereit.

Diese Konstruktion steht im StrandPauli für Regenwetter bereit.

Foto:

Sun

Vor Ort gibt es auch ein eigenes Testcenter, das von der Stadt lizenziert ist. Jeder Kunde, der sich testen lässt, erhält ein Freibier. Betreiber Hendrik Olschewski sagt der MOPO, dass er selbst sehr auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen achtet.

Zelt-Trick: Hamburger Senat erklärt die Regeln

Wer schon mal campen war, der weiß, wie stickig es in einem Zelt stickig werden kann. Ob diese Konstruktionen also überhaupt genug Luft hereinlassen? Der Senat erklärt auf MOPO-Nachfrage, dass in der Regel höchstens eine Überdachung mit zwei Seitenwänden zulässig ist. Entscheidend sei aber der Gesamteindruck und ob der Luftaustausch unter Infektionsschutzaspekten hinreichend gewährleistet wird.

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Im Nachbarland Schleswig-Holstein sind diese Regeln sogar noch strenger. Dort ist genau festgehalten, dass auf einer Terrasse für die Außengastronomie nur maximal eine Seitenwand erlaubt ist. Womöglich müssen einige Gastronomen ihre Konstruktionen in den nächsten Tagen also nochmal überprüfen. 

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