Angeklagte Ibrahim B. (l.) sitzt neben seinem Verteidiger im Sitzungssaal.
  • Der Angeklagte Ibrahim B. (l.) sitzt neben seinem Verteidiger im Sitzungssaal. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor.
  • Foto: Daniel Dörffler

Zielfernrohre fürs Kalifat: Ahrensburger soll Equipment nach Syrien geliefert haben

Terrorunterstützung im syrischen Bürgerkrieg: Diese schweren Vorwürfe erhebt die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gegen einen Mann aus Ahrensburg. Ibrahim B. (54) soll mehrfach von Europa aus in den Nahen Osten aufgebrochen sein, um militärische Ausrüstung an eine islamistische Miliz zu liefern. Vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat am Montag der Prozess gegen den Mann begonnen – doch dann fand der Verhandlungstag ein jähes Ende.

Es geht um Funkgeräte, Zielfernrohre, Batterien für Drohnen. Der Mann, der die heiße Ware ins Kriegsgebiet geliefert haben soll, sitzt am Montagvormittag mit konzentriertem Blick im Sitzungssaal 279 des Strafjustizgebäudes. Der Angeklagte trägt einen Schnauzbart und Holzfällerhemd, spricht nur wenig Deutsch. Über Kopfhörer lauscht er der Übersetzung seines Arabisch-Dolmetschers, während die Staatsanwältin die Anklage verliest.

Hamburg: Mann aus Ahrensburg wegen Terrorunterstützung vor Gericht

Dreimal soll Ibrahim B. mit verschiedenen Fahrzeugen militärisches Equipment nach Syrien geliefert haben. So habe er im Oktober 2012 einen Jeep auf seinen Namen angemeldet, der von Hannover aus über die Türkei ins Bürgerkriegsgebiet fuhr. Den Transport – der fünf weitere Fahrzeuge umfasst haben soll – habe er organisiert und begleitet, so die Staatsanwältin.

Im Dezember 2013 folgte laut Anklage der nächste Transport, diesmal mit einem Krankenwagen. An Bord befanden sich Router, Antennen und Ferngläser. Gut ein Jahr später, im April 2014 soll B. dann ein drittes Mal über die Türkei nach Syrien eingereist sein, diesmal unter anderem mit Generatoren im Gepäck. Alle Güter soll der 54-Jährige der Miliz „Ahrar al-Sham“ übergeben haben. „Mit den Transporten festigte der Angeklagte die Gefährlichkeit der Gruppe“, sagt die Staatsanwältin. Sie wirft dem Mann, der im syrischen Idlib geboren wurde, die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor.

Mit bis zu 20.000 Kämpfern war die islamistische Miliz „Ahrar al-Sham“ zu Hochzeiten eine der stärksten Fraktionen im syrischen Bürgerkrieg. Die Gruppe kämpft gegen den syrischen Machthaber Baschar al-Assad und strebt die Errichtung eines Kalifats an, ist jedoch mit dem „Islamischen Staat“ verfeindet. Der Generalbundesanwalt stuft die Miliz als terroristische Vereinigung ein.

Angeklagter will aussagen

In Syrien war „Ahrar al-Sham“ unter anderem mit der terroristischen al-Nusra-Front verbündet, mit der sie Gräueltaten gegen die alawitische Zivilbevölkerung verübt haben soll.

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„Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirkt“, sagt die Vorsitzende Richterin zum Angeklagten. „Möchten Sie sich zu den Vorwürfen einlassen?“ Er wolle, erwidert sein Verteidiger. Doch zuvor müsste man sich über die Vorgehensweise beraten. Beim nächsten Verhandlungstag werde sein Mandant aussagen. Der Prozess wird am 29. April fortgesetzt. Im Falle einer Verurteilung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

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