46-Jähriger schießt Eltern in den Kopf – jetzt wird ihm der Prozess gemacht
Im Mai soll ein Mann in Grevesmühlen (Landkreis Nordwestmecklenburg) versucht haben, seine Eltern zu töten. Mit einem Messer und einer Pistole verletzte er beide schwer. Jetzt wird ihm der Prozess gemacht.
Die Tat geschah in der Nacht zum 30. Mai dieses Jahres: Wie aus Medienberichten und der Anklage hervorgeht, soll Sebastian L. gegen 23 Uhr in das Haus seiner Eltern eingedrungen sein. Im Erdgeschoss soll er seine schlafende Mutter (56) zunächst gewürgt und ihr dann den Lauf einer Schreckschusspistole gegen den Hinterkopf gehalten und abgedrückt haben.
Dann soll er seinen Vater aufgesucht haben, der zu dem Zeitpunkt in einem anderen Zimmer im Obergeschoss schlief. Ihm schoss er laut Anklage mit der Waffe zweimal aus kurzer Entfernung ins Gesicht. Dann zog er ein circa 25 Zentimeter langes Messer und stach damit mehrfach auf ihn ein. Der 69-Jährige flüchtete sich schwer verletzt zusammen mit seiner Ehefrau in die Küche und verschanzte sich dort, bis der Angeklagte das Haus verließ.
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Ein Sondereinsatzkommando der Polizei nahm den Mann gegen 2.30 Uhr in seiner Wohnung in Gressow fest. Kurz darauf wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Versuchter Doppelmord in Grevesmühlen: 46-Jähriger vor Gericht
Die Eltern wurden schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Während der Gasaustritt der Pistole bei der Frau eine rund acht Zentimeter große Platzwunde verursachte, erlitt der Ehemann Schnittverletzungen am linken Unterarm, am linken Unterschenkel und an der Hüfte sowie durch die Schüsse aus der Schreckschusspistole oberflächliche Hautverletzungen an der linken Schläfe.
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Das Motiv für die Tat sieht die Staatsanwaltschaft in Streitigkeiten über Geld. Laut Medienberichten soll der Angeklagte als Frührentner Bürgergeld beziehen und die Eltern wollten ihrem Sohn die finanzielle Unterstützung zu streichen. Probleme in der Familie habe es demnach vermutlich schon länger gegeben.
Ab Mittwoch muss sich der 46-Jährige wegen versuchten Doppelmordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Schwerin verantworten.