Haus mit Garten
  • Ein Beamter der Spurensicherung am Tatort in Scheeßel. Im Garten liegen Bälle, ein Trampolin ist aufgebaut.
  • Foto: Gözübüyük

Bluttat von Scheeßel mit mehreren Toten: Es gab eine Warnung

Kurz vor dem mutmaßlichen Vierfachmord durch einen Bundeswehrsoldaten in Scheeßel und Bothel (Landkreis Rotenburg/Wümme) hat es nach Angaben der Ermittler eine Gefährderansprache der Polizei bei dem Beschuldigten gegeben. Vorausgegangen sei eine Anzeige wegen Bedrohung durch dessen getrennt lebende Ehefrau und deren mutmaßlichem neuen Freund, teilten die Polizei in Rotenburg an der Wümme und die Staatsanwaltschaft Verden jetzt mit. Dieser sei eines der bei der Gewalttat getöteten Opfer.

Wie die Ermittler weiter mitteilten, handelte es sich bei der sogenannten Gefährderansprache in der vergangenen Woche um eine „Präventivmaßnahme“. Es hätten sich bei der Ansprache „keine weiteren Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Eskalation des Konflikts“ ergeben. Gleichwohl werde es eine interne Aufarbeitung sämtlicher Abläufe durch eine unabhängige Stelle geben.

Mutmaßlicher Todesschütze Florian G. (32) ist Fallschirmjäger

Der Soldat Florian G. erschoss in der Nacht zu Freitag an zwei Tatorten in den Gemeinden Scheeßel und Bothel vier Menschen. Bei den Toten handelt es sich um ein dreijähriges Kind, zwei Frauen im Alter von 33 und 55 Jahren sowie einen 30-jährigen Mann.

Die Ermittler bestätigten inzwischen Medienberichte zur Identität der Toten: So handelt es sich um den neuen Lebensgefährten der Ehefrau des Verdächtigen und dessen Mutter sowie eine gute Freundin der Ehefrau und deren kleine Tochter. Den Berichten zufolge soll es sich bei dem Beschuldigten außerdem um einen 32-jährigen Fallschirmjäger handeln.

Polizei: Es wurden keine Waffen aus Bundeswehrbeständen verwendet

Der Verdächtige stellte sich kurz nach den Taten laut Ermittlern selbst im Eingangsbereich einer Kaserne in Rotenburg. Er wurde festgenommen, später erließ ein Haftrichter dann einen Haftbefehl wegen vierfachen Mordverdachts.

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Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag weiter mitteilten, wurden bei dem Verbrechen wohl keine Waffen aus Bundeswehrbeständen verwendet. Demnach benutzte der Beschuldigte mutmaßlich ein Gewehr und eine Pistole, die ordnungsgemäß auf einer Waffenbesitzkarte des Manns eingetragen waren. Ende des vergangenen Jahres sei demnach von der örtlich zuständigen Waffenbehörde eine routinemäßige Zuverlässigkeitsprüfungkarte erfolgt, teilten diese weiter mit. (dpa/mp)

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