AfD-Fähnchen auf Stühlen
  • Die AfD in Bremen will gleich zweimal zur Wahl antreten. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Peter Steffen

Entscheidung gefallen: Darum darf die AfD in Bremen nicht gewählt werden

Die Alternative für Deutschland (AfD) in Bremen konnte sich nicht auf eine Aufstellung von Kandidierenden für die Bürgerschaftswahl am 14. Mai einigen – und wollte deshalb gleich zweimal antreten. Nun hat der Landeswahlausschuss entschieden: Aus formalen Gründen wird die AfD gar nicht zur Wahl zugelassen.

Der Landeswahlausschuss verwarf am Donnerstag zwei konkurrierende AfD-Listen für die Stadt Bremen sowie die Liste für die Stadt Bremerhaven. Die Entscheidung ist vor der Wahl endgültig. Sowohl die AfD-Vertreter vor Ort als auch der AfD-Bundesvorstand kündigten an, nach der Wahl das Ergebnis anzufechten.

Streit in der Bremer AfD führt zu Ausschluss von Wahl

Wegen eines tiefen Konflikts in der AfD im kleinsten Bundesland stand die Zulassung zur Landtagswahl seit langem in Frage. Zwei Landesvorstände streiten sich seit vergangenem Jahr, welcher von ihnen legitim ist. Sie reichten für die Stadt Bremen auch konkurrierende Wahllisten ein. Ein Wahlvorschlag stammte von einem Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.

Der Wahlbereichsausschuss Bremen hatte vergangene Wochen beide Listen als unzulässige Doppelbewerbung abgewiesen. Dagegen legten beide Parteilager Beschwerde ein. Der übergeordnete Landeswahlausschuss kam zum gleichen Ergebnis, stützte sich aber auf andere juristische Gründe. Er bemängelte am Wahlvorschlag des Notvorstands, dass die Einladung zur Aufstellung der Kandidaten nicht regelkonform erfolgt sei. Beim Rumpfvorstand wurde dessen Legitimation in Zweifel gezogen. Diese sei vor AfD-Schiedsgerichten umstritten; eine abschließende parteiinterne Klärung sei nicht erfolgt.

Beschwerde abgewiesen: Bremer AfD will Wahl anfechten

Den AfD-Wahlvorschlag für Bremerhaven hatte der dortige Wahlbereichsausschuss zunächst zugelassen. Aber auch dort stand Minichs Unterschrift unter dem Wahlvorschlag. Deshalb wurde auch diese Kandidatenliste unter Verweis auf die zweifelhafte Legitimation gekippt. „Wir wissen, was an der Entscheidung hängt”, sagte der stellvertretende Landeswahlleiter Sebastian Berger zu den Beschlüssen. „Wir wissen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Wahlprüfungsverfahren kommen wird.” Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.

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Der Konflikt in Bremen spaltet auch die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand.
Im kleinsten Bundesland sind Bremen und Bremerhaven getrennte Wahlbereiche. In beiden gilt eine Fünf-Prozent-Hürde; wer sie in einem Bereich überspringt, darf Abgeordnete in das Landesparlament entsenden. (dpa/mp)

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