Schreckliche Tat: Vater ersticht seinen Sohn (7) – „wollte, dass er schnell stirbt“
Warum ermordet ein Vater seinen siebenjährigen Sohn brutal mit einem Küchenmesser? Das Landgericht Bremen geht seit Donnerstag dieser Frage nach. Der Angeklagte hat eine schizoaffektive Störung.
Mit einem tiefen Stich in die Brust und einem Schnitt durch die Kehle soll ein Vater seinen siebenjährigen Sohn ermordet haben. Zum Prozessauftakt am Donnerstag am Landgericht Bremen gestand der 47-Jährige die Tat. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Nacht zum 17. September 2023 in seiner Wohnung in Bremen seinen schlafenden Sohn mit einem Küchenmesser heimtückisch ermordet zu haben. Der Junge verblutete am Tatort. Er hatte bei seinem Vater das Wochenende verbracht, die Eltern hatten sich getrennt.
Bluttat in Bremen: Vater soll an einer schizoaffektiven Störung gelitten haben
Zum Tatzeitpunkt soll der Mann an einer schizoaffektiven Störung gelitten haben. Deshalb soll er in seiner Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen sein. Der Mann ist in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Nach der Tat hatte sich der Angeklagte, der türkischer Staatsbürger ist, selbst schwer verletzt.
Der Angeklagte sagte, der Junge habe ihm am Vorabend der Tat von einem Streit mit der Mutter erzählt. Er habe auch geäußert, lieber bei ihm als bei seiner Mutter und deren Freund leben zu wollen. Als der Junge schon im Bett lag und schlief, habe er plötzlich Angst bekommen „wie noch nie in meinem Leben“, sagte der Angeklagte. Er habe befürchtet, dass der Junge später einmal drogensüchtig und im Gefängnis landen werde. Wie er auf den Gedanken gekommen sei, führte er nicht aus.
Vater tötet Sohn mit Messer: „Ich wollte, dass er schnell stirbt ohne Schmerzen“
Er habe aus der Küche ein Messer geholt und damit zunächst in die Brust des Jungen gestochen. Sein Sohn habe die Augen aufgemacht. Daraufhin habe er das Messer an die Kehle gesetzt. „Ich wollte, dass er schnell stirbt ohne Schmerzen“, erklärte der 47-Jährige. Die Mutter des Kindes, die Nebenklägerin ist, brach in Tränen aus, als ihr Ex-Mann die Tat schilderte.
Für die Prozessbeteiligten war es schwer, den Angaben des Angeklagten inhaltlich zu folgen. Er redete teilweise abgehackt und ohne roten Faden. Immer wieder musste die Vorsitzende Richterin nachfragen, was er mit seinen Ausführungen meine. Der Angeklagte sprach von seinem Sohn und sich als „Opfer“ in einem Sorgerechtsstreit mit seiner Ex-Frau.
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Das Paar hatte 2009 geheiratet und eine Tochter und einen Sohn bekommen. Schließlich seien Eheprobleme aufgekommen, sagte der Angeklagte. 2022 sei er aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Die Kinder seien in den Ferien und an den Wochenenden bei ihm gewesen. Nachdem seine Ex-Frau ihren neuen Partner kennengelernt habe, habe sich das Verhalten der Kinder geändert. „Irgendwas stimmt nicht“, habe er gedacht. Er habe sich Sorgen gemacht. Sein Sohn habe ihm berichtet, die Mutter hätte ihm gedroht, ihn ins Heim zu schicken.
Nach Tötung seines Sohnes versuchte er, sich selbst zu töten
Im Juni 2023 habe er seine „emotionale Kontrolle verloren“ und habe an der Wohnungstür seiner Ex-Frau randaliert. Danach habe er keinen Kontakt mehr zu den Kindern gehabt. Das Wochenende, an dem die Tat geschah, sei das erste Mal gewesen, dass er seinen Sohn wiedergesehen habe. Sie hätten schöne Stunden verbracht. „Ich habe immer versucht, meinen Kindern ein gutes Leben zu geben“, sagte er. Nach der Tötung seines Sohnes habe er versucht, sich selbst zu töten. Seiner Schwester habe er eine Abschiedsnachricht geschickt.
Ein Polizeibeamter berichtete vom Einsatz am Tatort, zu dem seine Kollegen und er wegen eines möglichen Suizids gerufen worden waren. Als er die Wohnung betreten habe, sei alles voller Blut gewesen. Im Schlafzimmer habe er den Jungen entdeckt. Der verletzte Angeklagte habe apathisch gewirkt. Der Polizist sprach von einem sehr belastenden Einsatz. Er und fünf weitere Kollegen befänden sich in Therapie, um das erlittene Trauma zu verarbeiten.
Der Prozess wird am 2. April fortgesetzt. Die Vorsitzende Richterin kündigte an, die Mutter des Opfers als Zeugin anzuhören.