Bürger gegen LNG-Terminal: Jetzt will Stadt entscheiden
Ein Bürgerbegehren auf Rügen will ein in unmittelbarer Nachbarschaft entstehendes Terminal für Flüssigerdgas (LNG) stoppen. Jetzt gelangt das Anliegen in die Stadtvertretung: In einer außerordentlichen Sitzung soll entschieden werden.
Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz will am 11. Januar entscheiden, teilte eine Sprecherin der Stadt mit. „Hier wird die Stadtvertretung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abstimmen.” Demnach liegt seit Montag die Stellungnahme der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises vor. Zum Inhalt der vorliegenden Einschätzungen machte sie keine Angaben. Die maßgeblichen Dokumente würden Anfang kommenden Jahres über das Ratsinformationssystem versendet und dann für jedermann öffentlich einsehbar sein.
Im Norden: Wurde Begehren zu lange geprüft?
Zuletzt hatte es Kritik an der langen rechtlichen Prüfung des Begehrens unter anderem vom Bürgerbeauftragten des Landes gegeben. Bereits am 5. September hatte der Hauptinitiator mehr als 1000 Unterschriften für die Durchführung eines Bürgerentscheids überreicht. Per Entscheid soll erreicht werden, dass die Fährhafen Sassnitz GmbH keine Geschäfte abschließt, die das Ziel der Errichtung und des Betriebes von LNG-Infrastruktur auf dem Betriebsgelände verfolgen. Bereits geschlossene Verträge, etwa über die Überlassung von Grundstücken, sollen aufgelöst werden. Der Hafen gehört zu 90 Prozent der Stadt Sassnitz.
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Mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit haben sich bereits die Stadt Sassnitz, der Landkreis Vorpommern-Rügen und das Schweriner Innenministerium befasst.
Schon in diesem Winter soll in Mukran das erste von zwei schwimmenden LNG-Terminals stationiert werden. Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung durch die Ostsee bis zum Festland ist fast fertig. Das noch ausstehende Genehmigungsverfahren für die Stationierung und den Betrieb der Spezialschiffe läuft.
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Kritiker sehen Umwelt und Tourismus durch das Terminal bedroht und sprechen von nicht benötigten Überkapazitäten. Der Bund hält es hingegen mit Blick auf die Energieversorgungssicherheit für notwendig. (dpa/ncd)