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Corona-Ausbruch im Norden: Jetzt wehrt sich der Restaurantbesitzer

Leer –

Wegen etlicher Corona-Infektionen nach der Eröffnungsfeier eines Restaurants in Niedersachsen drohen nicht nur dem Betreiber, sondern auch den Besuchern hohe Strafen. Nun hat der Gaststättenbetreiber die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen.

Bei der Wiedereröffnungsveranstaltung im Restaurant „Alte Scheune“ in Moormerland habe es sich am 15. Mai nicht um eine private Party gehandelt. Es seien seitens des Betreibers alle Voraussetzungen erfüllt worden, die gemäß Paragraf sechs der niedersächsischen Corona-Verordnung vorgeschrieben seien, hieß es am Mittwoch in einer schriftlichen Erklärung mit Datum vom 26. Mai der Rechtsanwälte des Restaurantbetreibers.

Restaurantbereiter: Alle Voraussetzungen wurden erfüllt

Die Tische seien in einem Mindestabstand von zwei Metern angeordnet und nur mit Gästen aus zwei Haushalten besetzt worden. Der Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen den Gästen sei jederzeit eingehalten worden. Auch habe es lückenlos geführte Listen mit den Daten der Gäste gegeben.

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Nach aktueller Kenntnis hätten offenbar bereits drei Gäste vor dem Abend Symptome gezeigt, die auf eine Corona-Infektion hindeuteten. Diese seien im Nachhinein auch positiv getestet worden. „Ohne das unverzügliche Einschreiten des Betreibers wären die Neuansteckungen nicht zeitnah aufgefallen beziehungsweise nachverfolgt worden“, hieß es in der Erklärung. (alu/dpa)

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