• Im vergangenen Jahr wollte ein 42-Jähriger fünf Dobermannwelpen trotz entzündeter kupierter Ohren und Ruten über den Flughafen in die USA exportieren lassen. Dafür muss er nun Strafe zahlen. 
  • Foto: imago images/PavelShlykov

Export trotz Entzündung: Tierquälerei an fünf Dobermannwelpen

Rendsburg –

Wegen Tierquälerei an fünf Dobermannwelpen muss ein Mann aus Büdelsdorf (Rendsburg-Eckernförde) 1750 Euro zahlen. Zu der Strafe von 70 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilte ihn das Amtsgericht Rendsburg am Montag nach Angaben der Gerichtspressestelle.

Der Mann wollte laut Anklage die Dobermannwelpen im vergangenen Jahr trotz entzündeter kupierter Ohren und Ruten über den Flughafen Frankfurt durch eine Spedition in die USA exportieren lassen. Er hätte die Welpen von einem Tierarzt versorgen lassen müssen.

Tierquälerei: 1750 Euro Strafe beschlossen

Das Kupieren von Ohren und Ruten ist nach Angaben der Tierschutzorganisationen Peta für Hunde sehr schmerzhaft und in Deutschland verboten. Oft würden derartige Rassen aber im osteuropäischen Ausland kupiert und die Tiere dann wieder nach Deutschland eingeführt. Die Wiedereinfuhr kupierter Hunde sei, anders als etwa in der Schweiz, in Deutschland nicht verboten.

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Die Staatsanwaltschaft hatte dem Gerichtssprecher zufolge eine Geldstrafe von 2100 Euro gefordert (70 Tagessätze zu je 30 Euro). Die Verteidigung plädierte demnach auf 30 Tagessätze zu je 25 Euro (750 Euro). (dpa/se)

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