Femizid auf der A7: 40 Messerstiche – und dann vom Lkw überrollt
Eine Frau wurde an der A7 von einem Lkw tödlich überrollt. Dem Unglück ging eine Gewalttat voraus. Die Leiche war dutzendfach mit Messerstichen verletzt worden. Nun ist der Ehemann verurteilt worden.
Das Landgericht Flensburg hat im Prozess um den Tod einer Frau, die auf der A7 bei Schleswig von einem Lastwagen überrollt worden war, den Ehemann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge als erwiesen an. Der heute 36 Jahre alte Angeklagte musste sich seit Mai 2022 am Landgericht Flensburg wegen Mordes an seiner Ehefrau verantworten.
A7 Höhe Schleswig/Schuby: Frau von Lkw überrollt
Die Frau war am 20. November 2021 auf der Autobahn bei der Anschlussstelle Schleswig/Schuby von einem Lastwagen überrollt worden. Sie starb an einem durch den Unfall verursachten Polytrauma. Sie wies allerdings rund 40 Messerstiche auf. Diverse davon seien potenziell tödlich gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Diese habe ihr nur der Angeklagte zufügen können.
Eine Tötungsabsicht habe auf der Hand gelegen, sagte der Vorsitzende Richter mit Blick auf die Vielzahl an Stichen. „Eine andere sinnvolle Erklärung für diese Angriffe gibt es nicht.“ Der Mann habe seine Frau bestrafen wollen, weil sie ihm seine Kinder vorenthalten habe. „Dabei ging es ihm nicht um die Kinder, sondern nur um die Demütigung.“ Das Gericht geht davon aus, dass die Tat geplant gewesen sei. „Es war keine spontane Tat“, sondern allenfalls eine ursprünglich anders geplante.
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Der Angeklagte und seine Frau stammten beide aus Syrien und lebten im dänischen Aarhus. Er war nach Überzeugung des Gerichts auch in der Vergangenheit gewalttätig seiner Frau gegenüber gewesen. Die dänischen Behörden hatten ihm das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder entzogen.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidiger sahen kein Mordmotiv und keine Tötungsabsicht. Sie hielten eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und eine Strafe von unter fünf Jahren für angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.