Kritikerin mit Hundekot beworfen: Strafe für Skandal-Ballettchef steht fest
Das Verfahren gegen den früheren Ballettdirektor der Staatsoper Hannover, Marco Goecke, wegen einer Hundekot-Attacke ist gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Das Beschmieren einer Journalistin mit Hundekot sei als tätliche Beleidigung gewertet worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover am Donnerstag. Goecke habe einen mittleren vierstelligen Betrag an einen gemeinnützigen Verein zahlen müssen, der sich mit Konfliktschlichtung beschäftige.
Goecke hatte am 11. Februar 2023 im Foyer der Oper der niedersächsischen Landeshauptstadt eine Autorin der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ („FAZ“) mit Hundekot beschmiert. Zuvor hatte er ihr vorgeworfen, immer „schlimme, persönliche“ Kritiken zu schreiben. Das Staatstheater Hannover trennte sich in der Woche nach dem Übergriff von dem Choreographen. Sein Vertrag als Ballettdirektor wurde nach Angaben der Intendanz mit sofortiger Wirkung im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst.
Kritikerin und „FAZ“ stellten Anzeige gegen Choreographen
Nach der Tat hatten sowohl die betroffene Ballettkritikerin Wiebke Hüster als auch die „FAZ“ Anzeige gegen Goecke gestellt. Mit dem Ausgang des Verfahrens zeigte sich die Tanzkritikerin zufrieden. „Für mich ist alles in Ordnung, so wie es ist“, sagte Hüster der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Ein zivilrechtliches Verfahren strebe sie nicht an. „Ich will kein Geld von Marco Goecke“, sagte sie. „Was immer er mir hätte zahlen müssen, hätte ich sowieso gespendet. Ich habe absichtlich darauf verzichtet. Geld zu spenden ist schön – aber möchte ich mir dafür dieses Verfahren zumuten? Dann hätte ich Marco Goecke noch einmal begegnen müssen. Und das möchte ich nicht.“
Nach der Hundekot-Attacke wurde gegen Goecke wegen einfacher Körperverletzung und Beleidigung ermittelt. Das Opfer habe die Tat als schwere Demütigung empfunden, aber keine körperliche Beeinträchtigung oder Gesundheitsschädigung erlitten, sagte die Behördensprecherin. Deshalb habe man die Tat nicht als Körperverletzung gewertet. Zudem sei Goecke nicht vorbestraft, habe Unrechtseinsicht gezeigt und negative berufliche Folgen in Kauf nehmen müssen. Die Einstellung des Verfahrens passierte in Abstimmung mit dem Amtsgericht Hannover.
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Goecke selbst nannte im September in einem Interview einen Burn-out als Grund für den Angriff mit Dackel-Kacke. „Es ist tragisch, was passiert ist, und auch zu bereuen“, sagte der 51-Jährige der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. Gleichzeitig berichtete der Choreograph von neuen Plänen unter anderem mit der Staatsoper in Prag. Das Wichtigste für ihn sei aber, sich um seinen inzwischen schon 15 Jahre alten Dackel Gustav zu kümmern. Nach Goeckes Angaben handelte es sich um eine Affekttat. Eigentlich habe er das Häufchen von Gustav in einer Plastiktüte entsorgen wollen. (mp/dpa)