Mitarbeiter der Polizei Hannover bei der Spurensicherung im Stadtwald Eilenriede 2021.

Mitarbeiter der Polizei Hannover bei der Spurensicherung im Stadtwald Eilenriede 2021. Foto: dpa

Mann tötet Obdachlosen aus nichtigem Grund – und bekommt Gewissensbisse

Mehr als dreieinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines wohnungslosen Mannes aus Hannover hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Der Vorwurf gegen einen 52-Jährigen, der sich im vergangenen November der Polizei in Bielefeld gestellt habe, laute auf Mord aus Heimtücke, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde in Hannover. Seinen eigenen Worten zufolge hätten ihn Gewissensbisse dazu gebracht, sich zu stellen. Zuvor hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Mordfall vom 6. Juli 2021

Der 54 Jahre alte Obdachlose wurde am frühen Morgen des 6. Juli 2021 auf einer Bank am Rand des Stadtwaldes Eilenriede getötet. Sein Körper wies erhebliche Stichverletzungen auf, ein Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen.

Der Tatverdächtige habe sich damals einige Tage in Hannover aufgehalten, möglicherweise habe er auf einen Job gehofft, sagte die Sprecherin. Seinen Worten zufolge soll er beobachtet haben, dass sich der Obdachlose spielenden Kindern und Passanten genähert habe, die sich daraufhin gestört gefühlt hätten. Er habe das als „belästigend“ empfunden.

Mindestens acht Stichverletzungen

In der Nacht zum 6. Juli 2021 soll der 52-Jährige sein Opfer auf einer Bank sitzend gesehen und beschlossen haben, den Mann zu töten, wie die Sprecherin sagte. Mit einem Messer soll er mehrmals auf Hals und Nacken des 54-Jährigen eingestochen haben. Das Opfer verblutete demnach, der Mann erlitt mindestens acht Stichverletzungen.

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Nach der Tat entdeckte die Spurensicherung am Fundort der Leiche früheren Angaben zufolge auch ein paar Habseligkeiten des Mannes. Zeugen wurden befragt und Spuren untersucht. Nach einem Fahndungsaufruf in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ Mitte 2022 ging zudem eine zweistellige Zahl neuer Hinweise in dem Fall ein. Die Sprecherin betonte, es gelte die Unschuldsvermutung. (dpa)

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