Ein Glas mit Aperol Spritz auf einem Steg
  • Die Kosten für ihren „Aperol Spritz” wollten die Passagiere nicht tragen (Symbolbild).
  • Foto: IMAGO / Shotshop

Zoff um „Aperol Spritz“: Reisende verklagen Fluglinie – und bekommen eine Abfuhr

Auf einer Flugreise von Hannover nach Miami und wieder zurück gab es insgesamt sieben Stunden Verspätung. Zwei Passagiere verklagten daraufhin die Fluggesellschaft – und forderten auch die Kosten für zwei „Aperol Spritz” zurück. Das Amtsgericht Hannover erteilte ihnen am Freitag eine Abfuhr.

Zwar sind Fluggesellschaften verpflichtet, ihren Passagieren „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit” anzubieten, dazu zählen aber keine alkoholischen Getränke, teilte das Gericht nach Angaben des „NDR” mit.

Urteil: Fluggesellschaft muss nicht für „Aperol Spritz” zahlen

Neben Ausgleichs-, Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen hatten die beiden Passagiere auch eine Erstattung der Kosten für zwei „Aperol Spritz” zum Preis von 15 Pfund (rund 17 Euro) gefordert.

Das könnte Sie auch interessieren: Darum trinken gerade alle Espresso Martini

Das Amtsgericht Hannover urteilte, dass der Preis von der geforderten Gesamtsumme der „Erfrischungskosten” in Höhe von 108,80 Euro abzuziehen sei. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. (mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp