Hells-Angels-Prozess: Opfer kann sich nicht erinnern – Rocker-Boss lacht
Hannover –
Was tun, wenn sich der wichtigste Zeuge – das mutmaßliche Opfer – nicht erinnert? Mehrere Männer um Rockerboss Hanebuth stehen in Hannover vor Gericht, weil sie einen 40-Jährigen geschlagen haben sollen. Doch der Zeuge macht sich Sorgen – zu Recht?
Wortkarg war der 40-Jährige vor Gericht: Ja, er erinnere sich daran, geschlagen worden zu sein. Nein, es war nicht schlimm, es habe „einen Konflikt“ um seine Ex-Partnerin gegeben, der sei jetzt bereinigt. Richterin Monika Pinski fragte ihn, ob er sich eingeschüchtert fühle beim Prozess am Amtsgericht Hannover, von den Männern auf der Anklagebank. Das verneinte er. Im Prozess gegen Rockerboss Frank Hanebuth wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung, Beihilfe zur Nötigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verweigerte der Zeuge – immerhin das mutmaßliche Opfer – die Aussage weitgehend. Die Angeklagten wirkten amüsiert.
Schon zu Beginn schien Hanebuth gut gelaunt – er summte vor sich hin, trommelte mit den Fingern auf dem Tisch, gab sich maximal entspannt. Der Zeuge dagegen sank auf seinem Stuhl zusammen, wirkte nervös. Die Polizei habe aus dem Vorfall erst „eine Affäre gemacht“. Der 40-Jährige meinte: „Ich fühle mich hier wie ein Angeklagter.“ An vieles erinnerte er sich nicht.
Das Opfer soll geschlagen worden sein
Worum geht es? Im April 2018 sollen mehrere Männer um Hanebuth zu dem Kfz-Mechaniker gekommen sein. Der 40-Jährige soll geschlagen worden sein – allerdings nicht von Hanebuth, sondern von einem heute 46-Jährigen. Bei dem Vorfall ging es laut Anklage um Mietrückstände von 2500 Euro. Bei einer Razzia im Zusammenhang mit den Vorwürfen sollen im November 2018 verbotene Waffen auf dem Anwesen von Hanebuth gefunden worden sein. Alle Beschuldigten gehörten laut Anklage zur Rockergruppe Hells Angels.
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Es ist nicht das einzige Verfahren, mit dem der Rockerboss zu tun hat: 2013 war Hanebuth auf Mallorca festgenommen worden, er saß zwei Jahre in Spanien in Untersuchungshaft. Dort wird ihm unter anderem die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Ein Prozess steht noch aus. Der 55-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Nach seiner Rückkehr nach Niedersachsen heiratete er im Sommer 2017, knapp ein Jahr später eröffnete er eine Bar in Hannover. Im November 2001 hatte das Landgericht Hannover ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Der 40-Jährige beteuerte vor Gericht, es gehe nicht um Geld, sondern um den „Konflikt“ mit seiner Ex-Partnerin – bei der er allerdings Schulden gehabt habe, die der neue Freund der 44-Jährigen eintreiben wollte, der ihn dann geschlagen haben soll. Nach den Worten der Vorsitzenden Richterin soll der 40-Jährige sich bewaffnet und auf seinem Firmengelände geschossen haben. Dies sei aber nicht wegen des Streits geschehen, beteuerte der Zeuge. Er sagte auch, er sei unsicher, ob er sich mit einer Aussage selbst belasten würde.
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Seine 44-Jährige frühere Partnerin sagte aus, ihr Ex-Partner habe eine Waffe gezogen und den 46-Jährigen bedroht, es sei ein Schuss gefallen. Zuvor habe der Kfz-Mechaniker sie und ihre 26 Jahre alte Tochter über Jahre bedroht. Hintergrund seien Schulden von rund 5400 Euro etwa für Miete, Strom und Autoversicherung.
Ein Polizeibeamter, der vor über zwei Jahren die Zeugenaussage aufgenommen hatte, erklärte, der 40-Jährige habe von Schutzgeldforderungen gesprochen. Er habe glaubhaft, aber ängstlich gewirkt. Ein Urteil soll voraussichtlich am Donnerstag, den 6. August, fallen. (dpa/lni)