Der Eingang des Landgerichts Kiel.
  • Das Landgericht Kiel (Symbolbild)
  • Foto: Marcus Brandt/dpa

Fake-Rocker erpresste befreundete Familie um Zehntausende Euro

Viermal soll sich ein Mann als Rocker ausgegeben und eine befreundete Familie um einen fünfstelligen Betrag betrogen haben. Vor dem Gericht zeigt er sich geständig, doch Fragen bleiben.

Ein Fake-Rocker ist vom Kieler Landgericht wegen Betruges in mehreren Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Vier Monate davon gelten aufgrund von Verfahrensverzögerungen als bereits vollstreckt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Wiederholungs- und Gewinnabsicht gehandelt habe. Zudem habe er zwar gestanden, aber seine Taten „bagatellisiert“, sagte der Richter. Gegen das Urteil könne nun noch Revision eingelegt werden.

Der heute 44-Jährige hatte sich über Jahre als Mitglied einer Rockervereinigung ausgegeben und von einem befreundeten Paar 69.000 Euro erpresst. Von 2016 bis 2018 schickte er über den Messengerdienst WhatsApp unter dem Pseudonym „Cadir Öz“ viermal Nachrichten mit Geldforderungen im vier- und fünfstelligen Bereich und Bedrohungen an das befreundete Ehepaar. 

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Bereits zuvor war dem Mann nach Verständigungsgesprächen ein Strafrahmen von drei Jahren bis drei Jahren und neun Monaten in Aussicht gestellt worden. Vier bis fünf Monate davon würden aufgrund von Verfahrensverzögerungen allerdings schon als vollstreckt gelten, denn bereits im April 2021 war in dem Fall Anklage erhoben worden.

Die Plädoyers

Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt drei Jahre und sechs Monate Haft für den 44-Jährigen gefordert. Die Anwaltschaft sah eine „erhebliche kriminelle Energie“ bei der Planung der Taten als bestätigt. Ebenfalls wurde ihm das Verletzen des Vertrauensverhältnisses zur Last gelegt. Die Familie habe ständig in Angst um ihr Leben und ihre Existenz gelebt, hieß es weiter. 

Die Verteidigung sprach sich hingegen für eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung aus. Sie argumentierte, dass sich der Angeklagte geständig gezeigt hatte und sein Verhalten geändert hat. Zudem habe er versucht, Schadenswiedergutmachung an das geschädigte Ehepaar zu leisten. Nach seinen Möglichkeiten habe er zunächst 5000 Euro an das Paar überwiesen und eine Ratenzahlung von 800 Euro pro Monat für die übrige Schadenssumme angeboten. 

Als weiteres Argument für eine kürzere Strafe bemühte der Verteidiger den Vergleich zwischen Betrug und Steuerhinterziehung. Da die Strafmaße bei beiden Delikten durchaus vergleichbar seien und das Landgericht auch schon bei höheren Schadenssummen nur Bewährungsstrafen verhängt habe, sei eine Haftstrafe von drei Jahren „zu lang“. 

Mann soll auch Prostituierte betrogen haben

Auch eine Prostituierte soll der Mann zunächst mit der Rocker-Lüge um Geld betrogen haben. Die gesamte Schadenssumme, von der die Anklage zunächst ausging, belief sich auf etwa 270.000 Euro.

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Zieht man von der Summe die 69.000 Euro ab, die der Angeklagte von dem befreundeten Ehepaar erpresst hat, bleiben rund 200.000 Euro übrig, die die Frau überwiesen haben soll. Allerdings konnte die Höhe der Zahlungen und auch der im Raum gestandene Verdacht von Zuhälterei nicht bewiesen werden, da sich die Betroffene nicht vor Gericht äußern wollte. (dpa/mp)

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