Mann stach neuem Bekannten seiner Frau ins Herz – Urteil fällt relativ mild aus
Als seine Frau sich trennte und einen neuen Mann kennenlernte, stach der 39-Jährige zu. Sein Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und spürt noch heute Folgen des Angriffs. Jetzt fiel ein Urteil
Für einen lebensgefährlichen Messerstich auf den neuen Bekannten seiner Ehefrau ist ein 39 Jahre alter Angeklagter zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Kieler Schwurgericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Angeklagte am 1. Juli 2022 an einer Wohnungstür in Ellerau (Kreis Segeberg) auf den neuen Bekannten seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau einmal einstach und ihn lebensgefährlich verletzte. Dabei wurde der Herzmuskel getroffen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Becker.
Nur eine Notoperation konnte den Geschädigten retten
Der Geschädigte konnte demnach nur durch eine Notoperation gerettet werden und leidet noch heute an den körperlichen und seelischen Folgen der Messerattacke. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit der Tat machte sich der Angeklagte des heimtückischen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig, sagte Becker. Das relativ milde Urteil – auch bei versuchtem Mord droht lebenslang – begründeten die Richter damit, dass das Gericht die Strafe zweifach gemindert habe.
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Die Schuld- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei laut Gutachten wegen einer Anpassungsstörung des Mannes in Folge der schweren Ehekrise, einer Herzerkrankung und Alkohols erheblich vermindert gewesen, sagte Becker. Zudem sei der Mann, der die Tat teilweise gestanden und Reue gezeigt habe, nicht vorbestraft.
Als Tatmotiv ging die Kammer von Rache, Vergeltung und Verzweiflung aus. Der Angeklagte habe von dem neuen Bekannten der Frau erfahren. Die Trennung habe die Frau möglicherweise nur mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Familie begründet. Sie sprach demnach auch von Scheidung, sicherte aber zu, dass ihr Mann die gemeinsamen Kinder jederzeit sehen könnte. Vor Gericht berief sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht und widersprach der Verwertbarkeit früherer Aussagen, sagte der Kammervorsitzende.
Verborgenes Messer für Außenstehende nicht sichtbar
Bei der Messerattacke nahm der Angeklagte den Tod des Mannes zwar in Kauf, sagte der Richter. Ein direkter Tötungsvorsatz sei aber nicht nachweisbar. Der Angeklagte hatte sein Opfer ganz nah zu sich gezogen und mit einem unter der Kleidung verborgenen Messer von unten nach oben in dessen linken Oberbauch gestochen. Das Messer sei für das Opfer und die beiden bei ihm stehenden Cousins nicht sichtbar gewesen, der Geschädigte sei völlig arg- und wehrlos gewesen, sagte der Richter.
Das Gericht blieb mit dem Urteil deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie hatte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sechs Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Der Verteidiger sah einen strafbefreienden Rücktritt von der Tat und forderte zwei Jahre auf Bewährung. Das hielt die Kammer für abwegig. (dpa)