Lange Haftstrafe: Messer-Angriff war doch keine Notwehr
Neubrandenburg –
„Das war keine Notwehr mehr“, entschied der Richter am Mittwoch vor dem Landgericht Neubrandenburg: Ein 24-Jähriger wurde für eine lebensgefährliche Messerattacke wegen versuchten Totschlags zu einer Haft von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Der Neubrandenburger sei der gefährlichen Körperverletzung schuldig, sagte Richter Patrick Schwantes am Mittwoch. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt, da das 33-jährige Opfer den Angeklagten zuerst mit einem Messer angegriffen und er somit in Notwehr gehandelt habe. Diese Ansicht teilte das Gericht allerdings nicht – der körperlich überlegene Angeklagte habe den 33-jährigen Kontrahenten niedergeschlagen und als dieser am Boden lag, ihm mit einem Messer eine 17 Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zugefügt. „Das war keine Notwehr mehr“, so Schwantes.
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Neubrandenburger bekommt lange Haftstrafe für Messer-Angriff
Die in Gewalt endende Auseinandersetzung ereignete sich am 21. Juni vor einem Einkaufscenter am Datzeberg. Zuvor hatten die beiden Kontrahenten gemeinsam Alkohol getrunken und einen Streit angefangen, der ursprünglich vom Opfer ausgegangen sein soll. Mit dem Urteil blieb das Gericht Neubrandenburg unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die viereinhalb Jahre Haft für den 24-Jährigen wollte. (dpa/mhö)
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