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Langsame Öffnung: Was jetzt bei Reisen nach Dänemark wieder erlaubt ist – und was nicht

Langsam aber sicher lockert Dänemark seine Einreisebeschränkungen. Mitte März hatte das Land als Reaktion auf das Corona-Virus die Grenzen geschlossen. Seit Mitte April hebt das Land die Corona-Maßnahmen schrittweise wieder auf. Am 25. Mai teilte das dänische Generalkonsulat in Flensburg nun weitere Lockerungen mit. 

Schrittweise kehrt bei unseren nordischen Nachbarn die Normalität wieder ein: Seit Montag ist nun auch die Durchreise durch Dänemark wieder erlaubt. Das teilte das dänische Generalkonsulat Flensburg in den sozialen Netzwerken mit. Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland oder anderen nordischen Ländern dürfen demnach wieder durch Dänemark fahren, wenn sie etwa Urlaub in Schweden oder auf Sylt machen wollen.

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Das gilt ab sofort als „anerkennungswürdiger Grund“ für die Einreise, der bei Kontrollen belegt werden muss. Ohne eine solche Begründung ist für die meisten Menschen die Grenze allerdings immer noch geschlossen.

Urlaub in Dänemark: Wer darf einreisen? Das gilt seit dem 25. Mai

Einreisen dürfen seit Montag wieder Besitzer eines Sommerhauses in Dänemark, Menschen die ihre Partnerin oder ihren Partner in Dänemark besuchen wollen, sofern die Beziehung seit mindestens sechs Monaten besteht, Großeltern und Enkelkinder, die ihre Familien mit Wohnsitz in Dänemark besuchen wollen sowie Teilnehmer an einem Bewerbungsgespräch. Touristen dürfen zudem durch Dänemark reisen, um an ihr Urlaubsziel zu kommen.

Außerdem dürfen einreisen:

  • Dänische Staatsbürger
  • Menschen mit Wohnsitz in Dänemark
  • Menschen, die in Dänemark arbeiten
  • Ehepartner, Eltern, Kinder und Lebenspartner von Menschen, die in Dänemark leben
  • Fahrer, die Waren von und nach Dänemark bringen
  • Dienstleister, die Aufträge in Dänemark bearbeiten
  • Teilnehmer einer Beerdigung
  • Besucher von schwer kranken oder im Sterben liegenden Familienmitglieder
  • Menschen, die ein Besuchsrecht für minderjähriger Kinder in Dänemark haben
  • Menschen, die Betreuer für minderjährige Kinder in Dänemark sind
  • Kranke, deren Behandlung in Dänemark schon vor der Corona-Pandemie begonnen hat
  • Teilnehmer einer Gerichtsverhandlung
  • Studierende, deren Hochschulen geöffnet sind

Voraussetzung bei allen Lockerungen vom 25. Mai: fester Wohnsitz in Deutschland, Schweden, Norwegen oder Island.

Urlaub in Dänemark: Touristen müssen weiter warten

Wie es um den Dänemark-Urlaub für viele Hamburger und Norddeutsche steht, ist wiederum noch nicht geklärt. Spätestens am 29. Mai will die dänische Regierung darüber entscheiden. Mitte Mai hatte die dänische Regierungschefin Mette Frederiksen in einer Fernsehdebatte in Aussicht gestellt, die Einreise für Touristen bei Vorlage eines Ferienhaus-Mietvertrags in einer nächsten Phase der Grenzöffnung zu erlauben.

Urlaub in Dänemark: Hoffnung auf den 15. Juni

Die Hoffnung vieler Urlauber ist, dass die weltweite Reisewarnung des deutschen Außenministeriums bis zum 15. Juni nicht verlängert wird. Das könnte auch die Öffnung der dänischen Grenze für deutsche Touristen nach sich ziehen. Der Urlaub in Dänemark in den Sommerferien, die in Hamburg Ende Juni beginnen, bleibt damit weiterhin wahrscheinlich.

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