Leiche zerstückelt und einbetoniert: Staatsanwalt hat Zweifel an Geständnis
Dammfleth –
Im Prozess um eine zerstückelte und einbetonierte Leiche in Schleswig-Holstein hat die Staatsanwaltschaft wegen heimtückischen Mordes für beide Angeklagte eine lebenslängliche Haftstrafe gefordert. Für den Hauptangeklagten beantragte sie am Dienstag, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit könnte der Mann nur in einem Ausnahmefall nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden.
Seit August 2019 müssen sich ein 47 Jahre alter Mann und seine zehn Jahre jüngere Freundin wegen Mordvorwurfs vor Gericht verantworten. Sie sollen den ehemaligen Lebensgefährten der Frau in Dammfleth im Kreis Steinburg in einen Hinterhalt gelockt und erschossen haben. Die Leiche sollen sie zerstückelt und auf ihrem Reiterhof vergraben haben. Beide saßen deswegen zunächst in Untersuchungshaft.
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Kurz vor Weihnachten hob das Gericht den Haftbefehl gegen die Frau auf. Ihr Lebensgefährte blieb in Untersuchungshaft. Der Mann brach gegen Ende der Beweisaufnahme überraschend sein Schweigen und nahm die Gesamtschuld auf sich. „Dem glaube ich nicht“, sagte der Staatsanwalt in einer Verhandlungspause am Dienstag. Die Frau schwieg bis zuletzt zu den Vorwürfen. Der Staatsanwalt forderte für sie den Erlass eines Haftbefehls. Die Urteile sollen am 11. Februar verkündet werden.
Die mittlerweile 16 Jahre alte Tochter des Opfers war in dem Prozess zunächst als Nebenklägerin aufgetreten. Nach umfangreicher Befragung ihres Ex-Freundes vor Gericht wurde gegen die zur Tatzeit 14-Jährige Haftbefehl erlassen, der aber außer Vollzug gesetzt wurde. Sie muss sich in einem gesonderten Verfahren wegen Mittäterschaft ab Mitte Februar wegen des Todes ihres Vaters verantworten. Der zur Tatzeit ebenfalls minderjährige Freund hatte den Fall mit seiner Aussage Anfang 2019 ins Rollen gebracht. Zuvor waren die Behörden von einem Vermissten-Fall ausgegangen. (dpa)