Das Landgericht in Kiel
  • Das Landgericht in Kiel: Hier wird ab Montag der Fall um die tödlichen Schüsse auf einen 31-Jährige in Gaarden neu verhandelt.
  • Foto: dpa/picture-alliance/Marcus Brandt

Mann wegen Ohrfeige erschossen – Prozess wird neu aufgerollt

Im Juni 2022 erschoss ein 23-Jähriger einen 31-jährigen Mann, weil dieser zuvor seinem jüngeren Bruder eine Ohrfeige verpasst hatte. Der Schütze wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Dagegen legten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision ein – mit Erfolg. Jetzt wird der Prozess neu aufgerollt.

Zu den tödlichen Schüssen kam es am 27. Juni 2022. Fisnik H. und das spätere Opfer trafen sich an jenem Abend gegen 23.15 Uhr im Kieler Stadtteil Gaarden. Nach einer verbalen Auseinandersetzung soll der heute 25-Jährige eine Waffe gezogen und im Abstand von nur ein bis zwei Metern auf den Mann geschossen haben. Vier Schüsse soll er abgefeuert haben, zwei davon durchschlugen den Brustkorb und waren tödlich.

Lebenslange Haft gefordert

Hintergrund der Bluttat waren anscheinend Drogendealereien und Streit um die Vorherrschaft im Stadtteil Gaarden. Zuvor soll das Opfer dem jüngeren Bruder des Schützen eine Ohrfeige verpasst, ihn aus Gaarden verwiesen und nach dem älteren Bruder verlangt haben. Nach der Tat flüchtete der Täter. Polizeibeamte nahmen ihn am 10. Juli in Gelsenkirchen fest.

Im Prozess im April vergangenen Jahres forderte die Staatsanwaltschaft wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe, nannte die Tat „eine Hinrichtung aus purer Selbstjustiz“. Doch die Kammer sah die dafür notwendigen Merkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe nicht. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag.

Opfer hatte angeblich eine Mitschuld

In seinem Urteil verwies das Gericht auf eine Mitschuld des Opfers, da er dem Angeklagten vor den tödlichen Schüssen „Mach doch! Mach doch! Schieß doch! Schieß doch!“ entgegen gerufen haben soll. Zudem habe er den Angeklagten auch als Feigling und Schwächling bezeichnet, „das löste den Impuls für den Schuss aus“, sagte der Richter. Der Angeklagte habe wahrscheinlich erst in diesem Augenblick entschieden, ihn zu töten.

Gegen das Urteil vom 23. April legten Staatsanwaltschaft und Nebenklage vor dem Bundesgerichtshof Revision ein. Dieser kam zu dem Schluss, dass die Gründe, warum Fisnik H. nicht wegen Mordes verurteilt wurde, nicht ausreichend ausgeführt wurden. Deshalb muss der Fall nun neu verhandelt werden.

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Am Montag startet der Prozess erneut vor dem Kieler Landgericht. Insgesamt sind bislang acht Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte demnach am 9. September fallen.

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