Einmaliger Schritt: Stadt im Norden beschließt Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger
Nicht nur Asylbewerber, sondern auch Bürgergeldempfänger sollen in Schwerin künftig zu Arbeitsgelegenheiten gezwungen werden. Wer Leistungen erhält, kann auch arbeiten, meint die CDU. Von dem Schweriner Bürgermeister (SPD) und einem Arbeitsforscher hagelt es Kritik.
Die Stadtvertreter haben am Montag beschlossen, dass sowohl Asylbewerber als auch Bürgergeldempfänger in Zukunft arbeiten müssen, wie zunächst der NDR berichtete. Wer sich weigert, riskiert, dass staatliche Leistungen gekürzt werden. Aktuell drohen keine Kürzungen, wenn sogenannte Arbeitsgelegenheiten ausgeschlagen werden. Sie werden allerdings vom Jobcenter empfohlen und sollen für eine zusätzliche Beschäftigung abseits des regulären Arbeitsmarktes sorgen.
CDU: Wer Leistungen erhält, kann auch arbeiten
Der Beschluss folgte auf einen Antrag der CDU-Fraktion. „Wir wollten klare Linie zeigen, dass – wer Leistungen vom Staat erhält, wenn nichts dagegen spricht – für diese Leistung eine Gegenleistung erbringt, – sprich: arbeitet“, erklärte Gert Rudolf, Vorsitzender der CDU-Fraktion in der Stadtvertretung dem NDR. In einzelnen Kommunen in Thüringen werde dieses Konzept bei Asylbewerbern bereits umgesetzt. „Da haben wir gesagt, warum nicht auch für das Thema Bürgergeld?“, so Rudolf.
Der Oberbürgermeister von Schwerin sieht das ganz anders: „Die Argumentation, ‚wir müssen die faulen Leute zwingen, arbeiten zu gehen‘, führt meines Erachtens an der Sache vorbei“, sagt Rico Badenschier (SPD). Es gehe darum, die Menschen in den echten Arbeitsmarkt zu integrieren. Arbeitsgelegenheiten seien „das unwirksamste Instrument der Arbeitsmarktintegration“.
Kritik an verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten in Schwerin
Auch der Arbeitsmarktforscher Prof. Herbert Brücker kritisiert das Vorgehen: „Wir wollen ja eigentlich die Menschen im ersten Arbeitsmarkt haben, wo sie vernünftig Geld verdienen und das sind eben gerade nicht Beschäftigungstherapien und Arbeitsgelegenheiten, die einen relativ geringen Nutzen haben.“
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Außerdem würden jetzt hohe Kosten auf die einzelnen Kommunen zukommen, denn Arbeitsgelegenheiten müssen betreut und beaufsichtigt werden. (mp)